Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Erhöhung des Stammkapitals der NEW Tönisvorst GmbH von 4.905.000 € um 8.000.000 € auf 12.905.000 € und den entsprechenden Änderungen im Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.

 

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG, welche über die NEW Viersen GmbH an der NEW Tönisvorst GmbH beteiligt ist. Die Stadt Heinsberg ist mit einem Anteil von 4,25 % Gesellschafterin der KWH. Sie verfügt somit über eine 0,708-prozentige Beteiligung an der NEW Kommunalholding GmbH und damit über einen 0,425-prozentigen Anteil an der NEW AG, was letztlich zu einer 0,425 %-Beteiligung an der NEW Viersen GmbH führt. Über diese Beteiligungsstruktur besitzt die Stadt Heinsberg einen Anteil i. H. v. 0,404 % an der NEW Tönisvorst GmbH. Die Beteiligungsverhältnisse waren tabellarisch als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen Änderungen der Stammkapitalanteile bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse des Rates (§ 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).

 

In der 2. KW 2016 wurde dem Kreis Heinsberg von der NEW AG mitgeteilt, dass die NEW Tönisvorst GmbH im Dezember 2015 ihr Kapital von 4.905.000 € auf 12.905.000 € erhöht hat. Bislang war die NEW AG mittelbar über die NEW Viersen GmbH zu 95 % an der NEW Tönisvorst GmbH beteiligt. Den neuen Geschäftsanteil i. H. v. 8.000.000 € hat die NEW Viersen GmbH übernommen und der Stadt Tönisvorst die Option eingeräumt, ihre auf 1,9 % gesunkene Beteiligung wieder auf 5 % aufzustocken. Da die Stadt Tönisvorst von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat, haben sich demnach die Beteiligungsverhältnisse an der NEW Tönisvorst GmbH dauerhaft geändert.

 

Aufgrund der Kapitalerhöhung erhöht sich der mittelbare Beteiligungsanteil der KWH an der NEW Tönisvorst GmbH von 9,503 % auf 9,813 %. Der Anteil der Stadt Heinsberg an der NEW Tönisvorst GmbH erhöht sich damit auf 0,417 %.

 

 

Einzelheiten zur Kapitalerhöhung waren der als Anlage 2 beigefügten Vorlage zur Gesellschafterversammlung der NEW Tönisvorst GmbH vom 07.12.2015 sowie der als Anlage 3 beigefügten Notarurkunde vom 07.12.2015 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Der entsprechende Beschluss des Rates ist der Kommunalaufsicht gem. § 115 GO NRW anzuzeigen. In diesem Fall ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf.