Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 20/00201
Beschluss:
Der
Erhöhung des Stammkapitals der NEW Tönisvorst GmbH von 4.905.000 € um
8.000.000 € auf 12.905.000 € und den entsprechenden Änderungen im
Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.
Durch
die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell
zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH an der NEW Kommunalholding GmbH
beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt.
Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG, welche über die NEW Viersen
GmbH an der NEW Tönisvorst GmbH beteiligt ist. Die Stadt Heinsberg ist mit
einem Anteil von 4,25 % Gesellschafterin der KWH. Sie verfügt somit über eine
0,708-prozentige Beteiligung an der NEW Kommunalholding GmbH und damit über
einen 0,425-prozentigen Anteil an der NEW AG, was letztlich zu einer 0,425
%-Beteiligung an der NEW Viersen GmbH führt. Über diese Beteiligungsstruktur
besitzt die Stadt Heinsberg einen Anteil i. H. v. 0,404 % an der NEW
Tönisvorst GmbH. Die Beteiligungsverhältnisse waren tabellarisch als Anlage 1
der Sitzungsvorlage beigefügt.
Trotz
dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben
sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von
Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So
führen Änderungen der Stammkapitalanteile bei einer Tochter- oder
Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren
Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach
den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse
des Rates (§ 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
In
der 2. KW 2016 wurde dem Kreis Heinsberg von der NEW AG mitgeteilt, dass die
NEW Tönisvorst GmbH im Dezember 2015 ihr Kapital von 4.905.000 € auf 12.905.000
€ erhöht hat. Bislang war die NEW AG mittelbar über die NEW Viersen GmbH zu 95
% an der NEW Tönisvorst GmbH beteiligt. Den neuen Geschäftsanteil
i. H. v. 8.000.000 € hat die NEW Viersen GmbH übernommen und
der Stadt Tönisvorst die Option eingeräumt, ihre auf 1,9 % gesunkene
Beteiligung wieder auf 5 % aufzustocken. Da die Stadt Tönisvorst von dieser
Option keinen Gebrauch gemacht hat, haben sich demnach die
Beteiligungsverhältnisse an der NEW Tönisvorst GmbH dauerhaft geändert.
Aufgrund
der Kapitalerhöhung erhöht sich der mittelbare Beteiligungsanteil der KWH an
der NEW Tönisvorst GmbH von 9,503 % auf 9,813 %. Der Anteil der Stadt Heinsberg
an der NEW Tönisvorst GmbH erhöht sich damit auf 0,417 %.
Einzelheiten
zur Kapitalerhöhung waren der als Anlage 2 beigefügten Vorlage zur
Gesellschafterversammlung der NEW Tönisvorst GmbH vom 07.12.2015 sowie der als
Anlage 3 beigefügten Notarurkunde vom 07.12.2015 zur Sitzungsvorlage zu
entnehmen.
Der
entsprechende Beschluss des Rates ist der Kommunalaufsicht gem. § 115 GO NRW
anzuzeigen. In diesem Fall ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf.