Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 367.011.883,52 Euro sowie der zugehörige Anhang und Lagebericht einschließlich des Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegels etc. werden festgestellt, gleichzeitig wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 2.686.297,35 Euro wird durch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

 


Nach § 95 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Heinsberg zum 31.12.2014 wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Heinsberg in der Sitzung vom 22.04.2015 zugeleitet.

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Heinsberg festzustellen. Zudem ist über die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH wurde der Jahresabschluss geprüft. Über diese Prüfung berichtete sie mit Bericht vom 28.09.2015.

 

Der besagte Prüfbericht lag den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vor. U. a. auf dieser Basis sowie den Beratungen und Ausführungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Heinsberg vom 28.01.2016 verfasste dieser seinen Prüfungsbericht. Dieser Bericht wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Heinsberg mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aus. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den Jahresabschluss der Stadt Heinsberg zum 31.12.2014 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Das Haushaltsjahr 2014 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 2.686.297,35 Euro ab. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hat der Rat über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 war vorgesehen, den planerischen Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

 

 


Bürgermeister Dieder nahm an der Abstimmung nicht teil.