Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00220
Beschluss:
a)
Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster
Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ wird nebst Begründung vom
18. Februar 2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07. Dezember 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des
Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster
Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ hat in der Zeit vom 22. Dezember 2015 –
29. Januar 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster
Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen werden.
Die
Stadtverordneten Storms und Lüngen beteiligten sich wegen Befangenheit weder an
der Beratung noch an der Abstimmung.