Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ wird nebst Begründung vom 18. Februar 2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2015 die Aufstellung und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ hat in der Zeit vom 22. Dezember 2015 – 29. Januar 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 


Die Stadtverordneten Storms und Lüngen beteiligten sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung.