Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 32/00239
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die Noethlichsstraße in den Anwohnerparkbereich A
zu integrieren.
Am
20.09.1995 hat der Rat der Stadt Heinsberg die Verwaltung damit
beauftragt, ein Konzept für das
Anwohnerparken für die Innenstadt der Stadt Heinsberg vorzulegen. Als Ergebnis
wurde der Stadtkern von Heinsberg in vier Anwohnerparkbereiche A – D
eingeteilt und die Straßen festgelegt, die zum Anwohnerparken gehören.
Seinerzeit wurde die Noethlichsstraße nicht dem unmittelbaren Stadtkern zugewiesen, so dass Bewohner der
Noethlichsstraße nicht zu den Berechtigten gehörten, die einen
Anwohnerparkausweis beantragen konnten.
Aus
der Anwohnerschaft der Noethlichsstraße wird nunmehr der Bedarf an Parkflächen,
insbesondere von gebührenfreien und in der Parkzeit unbegrenzten Stellplätzen
vorgetragen. Dieser Bedarf hat sich durch den Wegfall des Parkplatzes
Westpromenade neben dem Jugendheim „Brücke“ zum Jahreswechsel 2014/2015 noch verstärkt.
Es
besteht die Möglichkeit, Bewohner der Noethlichsstraße in das bestehende
Bewohnerparken zu integrieren und die Noethlichsstraße dem Parkbereich A
zuzuordnen und den Parkplatz Noethlichsstraße neben dem Parken mit Parkschein
für Bewohner mit Parkausweis parkgebührenfrei und zeitlich unbegrenzt zur
Verfügung zu stellen. Auch Bewohner des derzeitigen Parkbereiches A, die in
unmittelbarer Nähe zum Parkplatz Noethlichsstraße wohnen, könnten durch die
Erweiterung des Bewohnerparkens profitieren und zugleich Parkraumkapazitäten im
unmittelbaren Stadtkern für Besucher der Innenstadt freimachen. Der Parkplatz
Noethlichsstraße hat eine Kapazität von 20 Stellplätzen und ist allgemein nur
gering ausgelastet.