Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Noethlichsstraße in den Anwohnerparkbereich A zu integrieren.

 


Am 20.09.1995 hat der Rat der Stadt Heinsberg die Verwaltung damit beauftragt,  ein Konzept für das Anwohnerparken für die Innenstadt der Stadt Heinsberg vorzulegen. Als Ergebnis wurde der Stadtkern von Heinsberg in vier Anwohnerparkbereiche A – D eingeteilt und die Straßen festgelegt, die zum Anwohnerparken gehören. Seinerzeit wurde die Noethlichsstraße nicht dem unmittelbaren  Stadtkern zugewiesen, so dass Bewohner der Noethlichsstraße nicht zu den Berechtigten gehörten, die einen Anwohnerparkausweis beantragen konnten.

 

Aus der Anwohnerschaft der Noethlichsstraße wird nunmehr der Bedarf an Parkflächen, insbesondere von gebührenfreien und in der Parkzeit unbegrenzten Stellplätzen vorgetragen. Dieser Bedarf hat sich durch den Wegfall des Parkplatzes Westpromenade neben dem Jugendheim „Brücke“ zum Jahreswechsel  2014/2015 noch verstärkt.

 

Es besteht die Möglichkeit, Bewohner der Noethlichsstraße in das bestehende Bewohnerparken zu integrieren und die Noethlichsstraße dem Parkbereich A zuzuordnen und den Parkplatz Noethlichsstraße neben dem Parken mit Parkschein für Bewohner mit Parkausweis parkgebührenfrei und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen. Auch Bewohner des derzeitigen Parkbereiches A, die in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz Noethlichsstraße wohnen, könnten durch die Erweiterung des Bewohnerparkens profitieren und zugleich Parkraumkapazitäten im unmittelbaren Stadtkern für Besucher der Innenstadt freimachen. Der Parkplatz Noethlichsstraße hat eine Kapazität von 20 Stellplätzen und ist allgemein nur gering ausgelastet.