Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Heinsberg und der Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. wird beschlossen und ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Mit Datum vom 01. September 2014 wurde zwischen der Stadt Heinsberg und der Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. ein Nutzungsvertrag zur Überlassung der Festhalle Oberbruch geschlossen.

 

In einer Versuchsphase sollte von September 2014 bis Juni 2015 eruiert werden, ob die Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. den Betrieb der Festhalle Oberbruch sicherstellen kann. Zwischenzeitlich gilt es festzustellen, dass dies der Interessengemeinschaft aufgrund der Auslastung der Halle im fraglichen Zeitraum in vollem Umfang gelungen ist. Gleichzeitig hat die Interessengemeinschaft mit einem großen Aufgebot an freiwilligen Helfern die Räumlichkeiten der Festhalle in einen Zustand versetzt, der dauerhaft einen Weiterbetrieb der Halle erwarten lässt und weiterhin eine erfolgreiche Vermietung gewährleistet. Zwischenzeitlich wurde durch die Interessengemeinschaft zudem bewegliches Anlagevermögen im Wert von derzeit über 50.000 Euro beschafft, das in das Eigentum der Stadt übergehen wird. Das gilt im Übrigen auch für die in der Zukunft durch die Interessengemeinschaft erworbenen Vermögensgegenstände.

 

Unter der Maßgabe, dass ein zunächst auf zehn Jahre befristeter Nutzungsvertrag mit der Interessengemeinschaft abgeschlossen wird, wird die Stadt Heinsberg die Sanierung der Halle, die nach derzeitigen Schätzungen etwa 2 Millionen Euro kosten wird, über den gleichen Zeitraum betreiben.

Der Nutzungsvertrag beginnt am 1.7.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der bisherige Nutzungsvertrag weiter.

 

Die Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. beteiligt sich an den Bewirtschaftungskosten mit 75 v. H. ihrer Mieterträge.

 

 

 

Stadtverordneter Mispelbaum sprach sich für eine Deckelung der durch die Stadt Heinsberg zu tragenden Aufwendungen aus. Bürgermeister Dieder verwies darauf, dass eine Kostenkontrolle durch Beteiligung des Bau- und Energieausschusses bzw. des Vergabeausschusses gewährleistet sei.