Sitzung: 13.06.2024 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 2024/Amt 60/00483
Beschluss:
Den v. g. Stellungnahmen zu den BSAB-Ausweisungen im Planentwurf, Stand Mai 2024, des Regionalplanes Köln, Sachlicher Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme mit den oben beschriebenen Inhalten in das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans „Nichtenergetische Rohstoffe“ des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln einzubringen.
Kurze sachliche Darstellung
und Begründung:
Zur Sicherung von Lagerstätten nichtenergetischer Rohstoffe wie beispielsweise Kies und Kiessand und zur geordneten Gewinnung der dort lagernden Rohstoffe ist es Ansinnen der Regionalplanungsbehörde dies in ein planerisches Gesamtkonzept zu fassen. Dies erfolgt durch den sachlichen Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“, welcher durch die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde erarbeitet wird.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat den vorgenannten vorliegenden Planentwurf in seiner Sitzung am 03.05.2024 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Heinsberg mit Schreiben vom 16.05.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Planentwurf des Sachlichen Teilplans „Nichtenergetische Rohstoffe“ mit Stand vom Mai 2024 eröffnet.
Nachfolgend werden alle im
Stadtgebiet Heinsberg dargestellten Bereiche für die Sicherung und den Abbau
oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) detailliert dargestellt und mit einem
Vorschlag zur Stellungnahme versehen. Ein Planauszug für das Stadtgebiet Heinsberg
ist dieser Vorlage zur besseren Übersicht als Anlage 1 beigefügt.
Die Ausweisung von BSAB soll die rechtliche Wirkung von Vorranggebieten
mit Konzentrationswirkung haben, sodass das Abgrabungsgeschehen zukünftig
wieder vollständig regionalplanerisch gesteuert werden kann um
Nutzungskonflikte sowie den Flächenverbrauch zu minimieren. Das
Abgrabungsgeschehen soll durch den vorliegenden Teilplan in möglichst
konfliktarme und gleichzeitig ergiebige Räume verlagert werden und ein
kleinteiliges Abgrabungsgeschehen verhindern.
BSAB-L-06
Größe: 20
ha
Rekultivierungsziele:
Oberflächengewässer, Wald, BSN
Verfahrensstand:
Planfeststellungsbeschluss des Kreises Heinsberg 06.07.2020. Das Einvernehmen
wurde hierzu bereits mit Beschluss des Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschusses vom 07.03.2016 erteilt.
Stellungnahme:
Die Darstellung wird befürwortet.
BSAB-L-07
Größe:
16 ha insgesamt, davon 6 ha Erweiterung.
Rekultivierungsziele:
Oberflächengewässer, BSLE
Verfahrensstand:
Die Verkleinerung des BSAB wurde bereits in der Stellungnahme zum Entwurf der
Regionalplanneuaufstellung gefordert. Die v. g. Stellungnahme wurde in der
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 22.06.2022
beschlossen.
Stellungnahme: Die Darstellung wird befürwortet. Die
Verkleinerung der BSAB-Darstellung im Gegensatz zum aktuell gültigen
Regionalplan (s. Anlage 2) südwestlich des Stadtteils Heinsberg wird begrüßt.
BSAB-L-08
Größe: 18 ha insgesamt, davon 11 ha Erweiterung
Rekultivierungsziele: Landwirtschaftsfläche, Oberflächengewässer, BSLE
Verfahrensstand:
Die Verkleinerung des
BSAB wurde bereits in der Stellungnahme zum Entwurf der
Regionalplanneuaufstellung gefordert. Die v. g. Stellungnahme wurde in der
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 22.06.2022
beschlossen.
Stellungnahme: Die Darstellung wird befürwortet. Die Verkleinerung der BSAB-Darstellung im Gegensatz zum aktuell gültigen Regionalplan (s. Anlage 2) südwestlich des Stadtteils Heinsberg wird begrüßt.
BSAB-L-09
Größe: 29
ha insgesamt, davon 20 ha Erweiterung
Rekultivierungsziele:
Landwirtschaftsfläche
Verfahrensstand:
Erweiterung wurde noch nicht beantragt
Stellungnahme:
Die Darstellung zur Erweiterung des Abgrabungsbereiches wird nicht unterstützt.
BSAB-L-10
Größe: 30 ha insgesamt, davon 20 ha Erweiterung
Rekultivierungsziele: Landwirtschaftsfläche, BSLE
Verfahrensstand: Abgrabungsvorbescheid des Kreises Heinsberg zu der Erweiterung vom 29.03.2021, Verlängerungsbescheid vom 18.04.2024.
Abgrabungsantrag vom 15.03.2023 bei der Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg. Das Einvernehmen zu dem Abgrabungsantrag wurde durch Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.08.2023 hierzu bereits erteilt.
Stellungnahme: Die Darstellung wird befürwortet, im Übrigen wird auf den Abgrabungsvorbescheid des Kreises Heinsberg zum Abgrabungsinteresse 238-HS-6 hingewiesen.
BSAB-L-58
Größe: 18 ha insgesamt, davon 12 ha Erweiterung
Rekultivierungsziele: Landwirtschaftsfläche, Oberflächengewässer
Verfahrensstand: Abgrabungsvorbescheid des Kreises Heinsberg zu der Erweiterung vom 02.02.2022
Abgrabungsantrag vom 29.11.2022bei der Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg.
Das Einvernehmen zu dem Abgrabungsantrag wurde durch Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023 hierzu bereits erteilt.
Stellungnahme: Die Darstellung wird befürwortet.
019-HS-0
(BSAB-L-61-R)
Stellungnahme: Die nicht erfolgte Darstellung des grob skizzierten Gebietes als originäre BSAB-Ausweisung und als Reservegebiet BSAB-L-61-R zwischen den Ortslagen Heinsberg-Unterbruch und Heinsberg-Kempen wird ausdrücklich befürwortet. Die Ausweisung eines BSAB und eines Reservegebietes an diesem Standort ist aus kommunaler Sicht ausdrücklich nicht erwünscht.
Darüber hinaus gab es Abgrabungsinteressen für Flächen zwischen den Ortschaften Aphoven und Schleiden sowie eine Erweiterungsfläche der Abgrabung Kaphof auf Heinsberger Stadtgebiet, welche durch die Bezirksregierung Köln nicht in den Planentwurf des Teilplanes aufgenommen wurden. Diese Nichtdarstellungen werden aus kommunaler Sicht ebenfalls befürwortet.
Nach Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.