Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Straeten/Uetterath zu erteilen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

In dem in der obenstehenden Übersichtskarte markierten Bereich der Konzentrationszone für Windenergieanlagen, Teilfläche 2 „Repowering“, sollen vier der bereits bestehenden Anlagen zurückgebaut und im Anschluss daran fünf neue Anlagen errichtet werden.

Folgende Vorhabenträger haben beim Kreis Heinsberg als Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Straeten/Uetterath beantragt:

WEA 1: IG Küppers GbR; Antrag vom 20.01.2016

WEA 2: A. Frauenrath Bauunternehmung; Antrag vom 20.01.2016

WEA 3: WKA Keimes-Rongen-Mertens GmbH & Co. KG; Antrag vom20.01.2016

WEA 4: WKA in der Lohe GmbH & Co. KG; Antrag vom 20.01.2016

WEA 5: PSM Windpark Straeten GmbH & Co. KG; Antrag vom 20.01.2016

Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.

Mit Verfügungen vom 15.04./18.04./27.04.2016 hat der Kreis Heinsberg der Stadt Heinsberg die Anträge zu Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.

Die geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Bereich der durch die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg ausgewiesenen Konzentrationszone Straeten/Uetterath. Somit ist das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.