Sitzung: 13.06.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: 2016/Amt 60/00267
Beschlussvorschlag:
Es
wird beschlossen, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu Errichtung und Betrieb
von fünf Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Straeten/Uetterath zu
erteilen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
In
dem in der obenstehenden Übersichtskarte markierten Bereich der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen, Teilfläche 2 „Repowering“, sollen
vier der bereits bestehenden Anlagen zurückgebaut und im Anschluss daran fünf
neue Anlagen errichtet werden.
Folgende
Vorhabenträger haben beim Kreis Heinsberg als Untere Immissionsschutzbehörde
die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der
Konzentrationszone Straeten/Uetterath beantragt:
WEA
1: IG Küppers GbR; Antrag vom 20.01.2016
WEA
2: A. Frauenrath Bauunternehmung; Antrag vom 20.01.2016
WEA
3: WKA Keimes-Rongen-Mertens GmbH & Co. KG; Antrag vom20.01.2016
WEA
4: WKA in der Lohe GmbH & Co. KG; Antrag vom 20.01.2016
WEA
5: PSM Windpark Straeten GmbH & Co. KG; Antrag vom 20.01.2016
Es
handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4
Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit
Verfügungen vom 15.04./18.04./27.04.2016 hat der Kreis Heinsberg der Stadt
Heinsberg die Anträge zu Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen mit
der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen
Entwicklungsplanung, vorgelegt.
Die
geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Bereich der durch die 34.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg ausgewiesenen
Konzentrationszone Straeten/Uetterath. Somit ist das Einvernehmen gemäß § 36
BauGB zu erteilen.