Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der Ev. Kirchengemeinde Heinsberg, Erzbischof-Philipp-Str. 12, 52525 Heinsberg, den aus der Anlage ersichtlichen Vertrag zu schließen. Der Vertragsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Im Stadtbezirk Oberbruch leben insgesamt 1.228 Kinder und Jugendliche, von denen 450 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten und wiederum 168 Kinder und Jugendliche einen Migrationshintergrund aufweisen. Auf Grund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft bzw. ihrer ökonomischen Situation erfahren die jungen Menschen Benachteiligungen, die ihnen die Integration in der Gesellschaft und den Übergang von Schule in den Beruf erschweren. Mit dem bestehenden Angebot an offener und niederschwelliger Jugendarbeit können die Kinder und Jugendlichen, die der Hilfe und der Unterstützung bedürfen, immer weniger erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund soll die künftige Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk Oberbruch auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden, die die Angebote der stationären und aufsuchenden Jugendarbeit sichert. Es ist daher beabsichtigt, dieses Projekt in Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Heinsberg, Erzbischof-Philipp-Str. 12, 52525 Heinsberg ab dem 01.07.2016 zu realisieren. Standort für die stationäre und  aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit ist das Jugendzentrum Oase, Boos-Fremery-Str. 81, 52525 Heinsberg, dessen Träger die Ev. Kirchengemeinde Heinsberg ist.

 

Nach dem Vertragsentwurf gewährt die Stadt Heinsberg der stationären und aufsuchenden Jugendeinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 100 % zu den tatsächlichen Personalkosten von zwei vollzeitbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkräften auf der Grundlage des TVÖD in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Obergrenze von Entgeltgruppe 9 BAT KF. Darüber hinaus ist die Gewährung eines jährlichen pädagogischen Sachkostenzuschusses in Höhe von *4.000,00 € vorgesehen. Der jährliche Gesamtzuschuss beträgt je nach Lebensalter und Familienstand der sozialpädagogischen Fachkräfte ca. 100.000,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel von ca. 50.000,00 € für das laufende Haushaltsjahr stehen zur Verfügung.

 

Vor Erörterung dieses Tagesordnungspunktes hat Herr Pfarrer Sebastian Walde sich aus Gründen der Befangenheit in den Zuhörerraum begeben.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans wies auf die Bedeutung dieser Kooperationsvereinbarung für die Jugendarbeit im Stadtteil Oberbruch hin und gab das Wort weiter an Herrn Maaßen, der dann das Konzept kurz erläuterte.

 

Die Ausschussmitglieder – es erfolgten verschiedene Wortmeldungen – begrüßten ausdrücklich die für die Jugendarbeit in Oberbruch wertvolle Kooperationsvereinbarung.

 

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst: