Sitzung: 14.06.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 51/00253
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der Ev. Kirchengemeinde
Heinsberg, Erzbischof-Philipp-Str. 12, 52525 Heinsberg, den aus der Anlage
ersichtlichen Vertrag zu schließen. Der Vertragsentwurf ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Im
Stadtbezirk Oberbruch leben insgesamt 1.228 Kinder und Jugendliche, von denen
450 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten und
wiederum 168 Kinder und Jugendliche einen Migrationshintergrund aufweisen. Auf
Grund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen und kulturellen
Herkunft bzw. ihrer ökonomischen Situation erfahren die jungen Menschen
Benachteiligungen, die ihnen die Integration in der Gesellschaft und den
Übergang von Schule in den Beruf erschweren. Mit dem bestehenden Angebot an
offener und niederschwelliger Jugendarbeit können die Kinder und Jugendlichen,
die der Hilfe und der Unterstützung bedürfen, immer weniger erreicht werden.
Vor
diesem Hintergrund soll die künftige Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk
Oberbruch auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden, die die Angebote der
stationären und aufsuchenden Jugendarbeit sichert. Es ist daher beabsichtigt,
dieses Projekt in Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Heinsberg, Erzbischof-Philipp-Str.
12, 52525 Heinsberg ab dem 01.07.2016 zu realisieren. Standort für die
stationäre und aufsuchende Kinder- und
Jugendarbeit ist das Jugendzentrum Oase, Boos-Fremery-Str. 81, 52525 Heinsberg,
dessen Träger die Ev. Kirchengemeinde Heinsberg ist.
Nach
dem Vertragsentwurf gewährt die Stadt Heinsberg der stationären und
aufsuchenden Jugendeinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 100 % zu den
tatsächlichen Personalkosten von zwei vollzeitbeschäftigten sozialpädagogischen
Fachkräften auf der Grundlage des TVÖD in der jeweils gültigen Fassung bis zu
einer Obergrenze von Entgeltgruppe 9 BAT KF. Darüber hinaus ist die Gewährung
eines jährlichen pädagogischen Sachkostenzuschusses in Höhe von *4.000,00 €
vorgesehen. Der jährliche Gesamtzuschuss beträgt je nach Lebensalter und
Familienstand der sozialpädagogischen Fachkräfte ca. 100.000,00 €.
Entsprechende Haushaltsmittel von ca. 50.000,00 € für das laufende
Haushaltsjahr stehen zur Verfügung.
Vor Erörterung dieses Tagesordnungspunktes
hat Herr Pfarrer Sebastian Walde sich aus Gründen der Befangenheit in den
Zuhörerraum begeben.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte
der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.
Herr Kleinjans wies auf die Bedeutung dieser
Kooperationsvereinbarung für die Jugendarbeit im Stadtteil Oberbruch hin und
gab das Wort weiter an Herrn Maaßen, der dann das Konzept kurz erläuterte.
Die Ausschussmitglieder – es erfolgten
verschiedene Wortmeldungen – begrüßten ausdrücklich die für die Jugendarbeit in
Oberbruch wertvolle Kooperationsvereinbarung.
Anschließend
wurde folgender Beschluss gefasst: