Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ wird nebst Begründung vom 01. Juni 2016 beschlossen.

 


 

Es ist beabsichtigt, im Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 75 „Oberbruch – Ruraue“ die Wohnbebauung in südöstlicher Richtung fortzusetzen.

Mit dem geplanten Baugebiet soll für den nordöstlichen Ortsrand von Oberbruch eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt und der vorhandene Ortsrand sinnvoll arrondiert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Verlängerung der Gewannstraße (heutiger Wirtschaftsweg) und die Flächen südlich des vorgenannten Weges.

Zudem sind zwei Flurstücke unmittelbar östlich der Bestandsgrundstücke an der Gewannstraße mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.

 

Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 2,1 ha.

 

Die Planung wurde seitens der Verwaltung vorgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung.