Sitzung: 04.07.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00290
Beschluss:
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ wird nebst
Begründung vom 01. Juni 2016 beschlossen.
Es
ist beabsichtigt, im Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 75
„Oberbruch – Ruraue“ die Wohnbebauung in südöstlicher Richtung fortzusetzen.
Mit
dem geplanten Baugebiet soll für den nordöstlichen Ortsrand von Oberbruch eine
geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt und der
vorhandene Ortsrand sinnvoll arrondiert werden.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Verlängerung der Gewannstraße
(heutiger Wirtschaftsweg) und die Flächen südlich des vorgenannten Weges.
Zudem
sind zwei Flurstücke unmittelbar östlich der Bestandsgrundstücke an der
Gewannstraße mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
Die
Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 2,1 ha.
Die
Planung wurde seitens der Verwaltung vorgestellt.
Nach
kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung.