Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)   Die Aufstellung und der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 24.05.2016 beschlossen.

b)   Die Offenlage zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ wird nebst Begründung vom 24.05.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ setzt zwischen der Kempener Straße und der Danziger Straße Bauflächen fest. Diese werden durch Baugrenzen definiert, welche entlang der westlich und östlich an die Baugebiete angrenzenden Verkehrsflächen verlaufen. Ein Baufenster entlang der südlich angrenzenden Verkehrsfläche ist nicht festgesetzt. 

Im Hinblick auf die heute gewünschte städtebauliche Innenverdichtung sollte diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden.

Aus diesem Grund sollen die zeichnerischen Festsetzungen im Sinne der Innenverdichtung geändert werden. Ziel ist es, die bestehenden Baugrenzen derart anzupassen, dass sie entlang der südlichen Danziger Straße verlaufen. Sie sollen mit einem Abstand von 6,0 m zur Verkehrsfläche und einer Tiefe von 16,0 m festgesetzt werden. Eine entsprechende Bauabsicht liegt vor.

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst eine Fläche von 0,258 ha.

 

Die Planung wurde seitens der Verwaltung vorgestellt.

 

Im Anschluss an eine kurze Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.