Sitzung: 04.07.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00291
Beschluss:
a) Die Aufstellung und der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 24.05.2016 beschlossen.
b)
Die Offenlage zum Entwurf der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ wird
nebst Begründung vom 24.05.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 18 „Heinsberg – Kempener Straße/Unterbrucher
Straße“ setzt zwischen der Kempener Straße und der Danziger Straße Bauflächen
fest. Diese werden durch Baugrenzen definiert, welche entlang der westlich und
östlich an die Baugebiete angrenzenden Verkehrsflächen verlaufen. Ein
Baufenster entlang der südlich angrenzenden Verkehrsfläche ist nicht
festgesetzt.
Im
Hinblick auf die heute gewünschte städtebauliche Innenverdichtung sollte diese
Fläche einer Bebauung zugeführt werden.
Aus
diesem Grund sollen die zeichnerischen Festsetzungen im Sinne der
Innenverdichtung geändert werden. Ziel ist es, die bestehenden Baugrenzen
derart anzupassen, dass sie entlang der südlichen Danziger Straße verlaufen.
Sie sollen mit einem Abstand von 6,0 m zur Verkehrsfläche und einer Tiefe von
16,0 m festgesetzt werden. Eine entsprechende Bauabsicht liegt vor.
Die
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg – Kempener
Straße/Unterbrucher Straße“ kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Der
Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst eine Fläche von 0,258 ha.
Die
Planung wurde seitens der Verwaltung vorgestellt.
Im
Anschluss an eine kurze Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag
abgestimmt.