Sitzung: 04.07.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2016/Amt 60/00292
Beschluss:
a)
Der
geänderte Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wird nebst Begründung vom 15.06.2016
beschlossen.
b)
Die beschränkte Offenlage des geänderten
Entwurfs hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung zur 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –Stadtteil Kirchhoven nebst
Begründung vom 15.06.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a
Abs. 3 BauGB beschlossen.
Das
Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –
Stadtteil Kirchhoven wurde durch Beschluss des Planungs-, Umwelt und
Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 mit dem Entwurfsbeschluss fortgeführt. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes haben verschiedene Bürger
sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.
Dabei
wurden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Einleitung des anfallenden
Niederschlagswassers der Erweiterungsfläche des Gewerbeparks Kirchhoven
geäußert. Es wurde vorgetragen, dass das vorhandene Flutgrabensystem nicht in
der Lage sei, die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen.
Der
Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
–Stadtteil Kirchhoven wurde daraufhin in Abstimmung mit dem Wasserverband
Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg überarbeitet und ein neues
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet. An Stelle der Einleitung des
Niederschlagswassers in das vorhandene Flutgrabensystem tritt nun ein Konzept,
welches die Einleitung des Wassers nach erfolgter Reinigung mittels einer
Druckrohrleitung in den Nordsee des Lago Laprello vorsieht.
Es
wurde nachgewiesen, dass das Oberflächengewässer des Naturschutzsees in der
Lage ist, das Niederschlagswasser ohne Probleme aufzunehmen.
Das
Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –
Stadtteil Kirchhoven kann nunmehr mit einem erneuten Entwurfsbeschluss und
einer erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB – beschränkt auf die
Niederschlagsentwässerung – fortgeführt werden. Die übrigen im Rahmen der
Offenlage vogebrachten Anregungen und Bedenken der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange werden im Rahmen des weiteren Verfahrens behandelt.
Nach
reger Diskussion und Beratung erfolgte im Anschluss die Abstimmung.