Beschluss:

a)    Der geänderte Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wird nebst Begründung vom 15.06.2016 beschlossen.

b)     Die beschränkte Offenlage des geänderten Entwurfs hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –Stadtteil Kirchhoven nebst Begründung vom 15.06.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 


 

Das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wurde durch Beschluss des Planungs-, Umwelt und Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 mit dem Entwurfsbeschluss fortgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes haben verschiedene Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.

Dabei wurden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers der Erweiterungsfläche des Gewerbeparks Kirchhoven geäußert. Es wurde vorgetragen, dass das vorhandene Flutgrabensystem nicht in der Lage sei, die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen.

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –Stadtteil Kirchhoven wurde daraufhin in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg überarbeitet und ein neues Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet. An Stelle der Einleitung des Niederschlagswassers in das vorhandene Flutgrabensystem tritt nun ein Konzept, welches die Einleitung des Wassers nach erfolgter Reinigung mittels einer Druckrohrleitung in den Nordsee des Lago Laprello vorsieht.

Es wurde nachgewiesen, dass das Oberflächengewässer des Naturschutzsees in der Lage ist, das Niederschlagswasser ohne Probleme aufzunehmen.

 

Das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven kann nunmehr mit einem erneuten Entwurfsbeschluss und einer erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB – beschränkt auf die Niederschlagsentwässerung – fortgeführt werden. Die übrigen im Rahmen der Offenlage vogebrachten Anregungen und Bedenken der Bürger und der Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen des weiteren Verfahrens behandelt.

 

Nach reger Diskussion und Beratung erfolgte im Anschluss die Abstimmung.