Sitzung: 04.07.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2016/Amt 60/00293
Beschluss:
a)
Der
geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Kirchhoven – Gewerbepark“ wird
nebst Begründung vom 15.06.2016 beschlossen.
b)
Die beschränkte Offenlage des geänderten
Entwurfs hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung des Bebauungsplanes Nr. 74
„Kirchhoven – Gewerbepark“ nebst Begründung vom 15.06.2016 wird gemäß § 3 Abs.
2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Das
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark – Kirchhoven“ wurde durch
Beschluss des Planungs-, Umwelt und Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 mit dem
Entwurfsbeschluss fortgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes haben verschiedene Bürger sowie Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen abgegeben.
Dabei
wurden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Einleitung des anfallenden
Niederschlagswassers der Erweiterungsfläche des Gewerbeparks Kirchhoven
geäußert. Es wurde vorgetragen, dass das vorhandene Flutgrabensystem nicht in
der Lage sei, die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Kirchhoven – Gewerbepark“ wurde daraufhin
in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Heinsberg sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg
überarbeitet und ein neues Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.
An Stelle der Einleitung des Niederschlagswassers in das vorhandene
Flutgrabensystem tritt nun ein Konzept, welches die Einleitung des Wassers nach
erfolgter Reinigung mittels einer Druckrohrleitung in den Nordsee des Lago
Laprello vorsieht.
Es
wurde nachgewiesen, dass das Oberflächengewässer des Naturschutzsees in der
Lage ist, das Niederschlagswasser ohne Probleme aufzunehmen.
Das
Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 74 „Kirchhoven – Gewerbepark“ kann nunmehr mit einem erneuten
Entwurfsbeschluss und einer erneuten Offenlage in beschränkter Form gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB – hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung - fortgeführt werden.
Da
dieser Tagesordnungspunkt schon unter Punkt 5 dieser Sitzung beraten wurde
erfolgte die Abstimmung ohne weitere Aussprache.