Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg trifft gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgende Feststellung:

 

Der am 19. Juni 2016 durchgeführte Bürgerentscheid “Kurze Beine kurze Wege” hat nicht die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

 

Die Zahl der JA-Stimmen hat das notwendige Stimmenquorum von 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht.

 

 


Am 19. Juni 2016 fand der Bürgerentscheid “Kurze Beine kurze Wege” in der Stadt Heinsberg statt.

 

Die zu entscheidende Frage lautete: „Sollen die Grundschul(neben-)standorte in den Ortsteilen Kempen, Unterbruch, Grebben, Schafhausen und Oberbruch bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 zur Durchführung des Schulunterrichts geöffnet bleiben?“

 

 

Nach Ablauf der Abstimmungszeit wurde das Ergebnis der Abstimmung durch die Abstimmungsvorstände im Wege der Auszählung ermittelt. Die Auszählung in den Stimmlokalen umfasste auch die Stimmabgaben durch Briefabstimmung.

 

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke stellt sich wie folgt dar:

 

A         Abstimmberechtigte                                      34.561 Personen

 

B         Abstimmende                                      8.583 Personen

 

C         Ungültige Stimmen                                             17  Stimmen        

 

D         Gültige Stimmen                                             8.566 Stimmen

 

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

D1       JA                               5.526 Stimmen

D2       NEIN                          3.040 Stimmen

 

 

 

Gemäß § 26 Abs. 7 GO in Verbindung mit § 16 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger (=Abstimmberechtigte) beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

 

Berechnung des erforderlichen Stimmenquorums:

                       

Notwendiges Stimmenquorum:         6.913 Stimmen           20,00 v. H.  (34.561 x 20/100)

JA-Stimmen:                                     5.526 Stimmen           15,99 v. H.

NEIN-Stimmen:                                 3.040 Stimmen

 

Ergebnis:

Die zur Abstimmung gestellte Frage ist mehrheitlich mit JA beantwortet worden. Die Zahl der abgegebenen gültigen JA-Stimmen entspricht 15,99 v. H. der Bürgerinnen und Bürger und liegt damit unter dem gesetzlich geforderten Stimmenquorum von 20 v. H..

 

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Rat festzustellen.