Sitzung: 06.07.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 10/00252
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg trifft gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgende Feststellung:
Der
am 19. Juni 2016 durchgeführte Bürgerentscheid “Kurze Beine kurze Wege” hat
nicht die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Die
Zahl der JA-Stimmen hat das notwendige Stimmenquorum von 20 vom Hundert der
Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht.
Am
19. Juni 2016 fand der Bürgerentscheid “Kurze Beine kurze Wege” in der Stadt
Heinsberg statt.
Die
zu entscheidende Frage lautete: „Sollen die Grundschul(neben-)standorte in den
Ortsteilen Kempen, Unterbruch, Grebben, Schafhausen und Oberbruch bis zum Ende
des Schuljahres 2017/18 zur Durchführung des Schulunterrichts geöffnet
bleiben?“
Nach
Ablauf der Abstimmungszeit wurde das Ergebnis der Abstimmung durch die
Abstimmungsvorstände im Wege der Auszählung ermittelt. Die Auszählung in den
Stimmlokalen umfasste auch die Stimmabgaben durch Briefabstimmung.
Die
Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke stellt sich wie folgt dar:
A Abstimmberechtigte 34.561
Personen
B Abstimmende
8.583 Personen
C Ungültige Stimmen 17 Stimmen
D Gültige Stimmen 8.566 Stimmen
Von
den gültigen Stimmen entfielen auf:
D1 JA
5.526 Stimmen
D2 NEIN
3.040 Stimmen
Gemäß
§ 26 Abs. 7 GO in Verbindung mit § 16 der Satzung der Stadt Heinsberg für die
Durchführung von Bürgerentscheiden ist die Frage in dem Sinne entschieden, in
dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese
Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger
(=Abstimmberechtigte) beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit
Nein beantwortet.
Berechnung
des erforderlichen Stimmenquorums:
Notwendiges
Stimmenquorum: 6.913 Stimmen 20,00 v. H. (34.561 x 20/100)
JA-Stimmen: 5.526
Stimmen 15,99 v. H.
NEIN-Stimmen: 3.040 Stimmen
Ergebnis:
Die
zur Abstimmung gestellte Frage ist mehrheitlich mit JA beantwortet worden. Die
Zahl der abgegebenen gültigen JA-Stimmen entspricht 15,99 v. H. der Bürgerinnen
und Bürger und liegt damit unter dem gesetzlich geforderten Stimmenquorum von
20 v. H..
Das
Ergebnis des Bürgerentscheids ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Rat festzustellen.