Sitzung: 06.07.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 32/00280
Beschluss:
Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Bereich der Innenstadt
Heinsberg in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der
Niederschrift.
Der
Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,
a)
am Sonntag, dem 11.09.2016, anlässlich der Veranstaltung „Inklusives
Stadtfest“, und
b)
am Sonntag, dem 18.12.2016, anlässlich der Veranstaltung „Adventshopping zum
Heinsberger Weihnachts- und Wintermarkt“,
allen
Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die
Ladengeschäfte an vorgenannten Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu
Verkaufszwecken geöffnet zu halten.
Nach
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.