Beschluss:

Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Bereich der Innenstadt Heinsberg in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.

 


Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,

 

a) am Sonntag, dem 11.09.2016, anlässlich der Veranstaltung „Inklusives Stadtfest“, und

b) am Sonntag, dem 18.12.2016, anlässlich der Veranstaltung „Adventshopping zum Heinsberger Weihnachts- und Wintermarkt“,

 

allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte an vorgenannten Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.