Sitzung: 07.09.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 38
Vorlage: 2016/Amt 10/00311
Der Wortlaut der zur
Abstimmung gestellten Frage lautete:
Soll dem Bürgerbegehren
„Wiedereröffnung des Freibades Heinsberg in Oberbruch“ entsprochen werden?
Hinweise
zur Abstimmung:
Ja è Der
Rat der Stadt Heinsberg weist die Vertreter der Stadt Heinsberg im Aufsichtsrat
der Stadtwerke Heinsberg GmbH sowie in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Heinsberg GmbH an, den Betrieb des Freibades Heinsberg in Oberbruch
im Saisonbetrieb ab 2017 vom 1. Mai bis 30. September zu beschließen.
Ein Bürgerentscheid findet nicht
statt.
NeinèÜber die Wiedereröffnung des Freibades
Heinsberg im Ortsteil Oberbruch sowie die hiermit verbundene Weisung an die
Vertreter der Stadt Heinsberg in den Gremien der Stadtwerke Heinsberg GmbH
entscheiden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines durchzuführenden
Bürgerentscheids.
Ein
Bürgerbegehren erfordert gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen – GO NRW eine doppelte Behandlungspflicht durch den Rat.
Nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch den Rat hat
dieser weiterhin zu entscheiden,
-
ob
er dem Bürgerbegehren entspricht mit der Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid
unterbleibt
oder
-
ob
er dem Bürgerbegehren nicht entspricht mit der Konsequenz, dass ein
Bürgerentscheid durchzuführen ist.
In
der Sitzung nahmen zum Bürgerbegehren Herr Geiger als vertretungsberechtigte
Person des Bürgerbegehrens sowie alle Fraktionen Stellung.
Ein Bürgerentscheid findet statt.