Sitzung: 07.09.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 10/00312
Beschluss:
Der
Tag des Bürgerentscheids „Wiedereröffnung des Freibades Heinsberg in Oberbruch“
wird auf den 27. November 2016 festgelegt.
Folgt
der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens diesem nicht,
so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die
Dreimonatsfrist rechnet ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens.
Nach
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von
Bürgerentscheiden legt der Rat den Tag des Bürgerentscheids fest. Als
Abstimmungstag kommt nach § 9 Abs. 1 der Satzung nur ein Sonntag in Betracht.
Unter
Berücksichtigung der im Organisationszeitraum liegenden Herbstferien schlägt
die Verwaltung vor, den Tag des Bürgerentscheids auf den 27. November 2016
festzulegen. Hier fällt das Briefabstimmungsgeschäft vorzugsweise nicht in die
Ferienzeit.