Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Tag des Bürgerentscheids „Wiedereröffnung des Freibades Heinsberg in Oberbruch“ wird auf den 27. November 2016 festgelegt.

 


Folgt der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens diesem nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Dreimonatsfrist rechnet ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

 

Nach § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden legt der Rat den Tag des Bürgerentscheids fest. Als Abstimmungstag kommt nach § 9 Abs. 1 der Satzung nur ein Sonntag in Betracht.

 

Unter Berücksichtigung der im Organisationszeitraum liegenden Herbstferien schlägt die Verwaltung vor, den Tag des Bürgerentscheids auf den 27. November 2016 festzulegen. Hier fällt das Briefabstimmungsgeschäft vorzugsweise nicht in die Ferienzeit.