Sitzung: 12.12.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2016/Amt 60/00391
Beschluss:
a)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ nebst Begründung
vom 09.11.2016 und dem obenstehenden Antrag der CDU-Fraktion wird beschlossen.
b)
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ nebst
Begründung vom 09.11.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
In
dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue
II“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.
Der
vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ wurde
gegenüber dem Vorentwurf an die beabsichtigte Fortentwicklung in westlicher
Richtung (Bebauungsplan Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“) angepasst.
Das
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ kann nunmehr mit dem
Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.
Die
CDU-Fraktion stellte folgenden Antrag:
Im
Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 79 “Oberbruch – Ruraue II” ist
die Verpflichtung festzusetzen, sich an dem im Bebauungsplan Nr. 81 “Oberbruch
– Ruraue III” herzustellenden Spielplatz im Flächenanteil von Ruraue I bis III
zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen → Antrag angenommen