Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

a) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ nebst Begründung vom 09.11.2016 und dem obenstehenden Antrag der CDU-Fraktion wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ nebst Begründung vom 09.11.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ wurde gegenüber dem Vorentwurf an die beabsichtigte Fortentwicklung in westlicher Richtung (Bebauungsplan Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“) angepasst.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Die CDU-Fraktion stellte folgenden Antrag:

Im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 79 “Oberbruch – Ruraue II” ist die Verpflichtung festzusetzen, sich an dem im Bebauungsplan Nr. 81 “Oberbruch – Ruraue III” herzustellenden Spielplatz im Flächenanteil von Ruraue I bis III zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen → Antrag angenommen