Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Äußerungen und den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


In dem Verfahren zur Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen der Bürger und die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).

 

Die Stadtverordneten Hensing und Dörstelmann erklärten sich für befangen und nahmen im Zuschauerraum Platz.

Beide beteiligten sich weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung.

Ohne weitere Aussprache wurde die Abstimmung vorgenommen.