Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg trifft gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgende Feststellung:

 

Der am 27. November 2016 durchgeführte Bürgerentscheid “Wiedereröffnung des Freibades Heinsberg in Oberbruch” hat nicht die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

 

Die Zahl der JA-Stimmen hat das notwendige Stimmenquorum von 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht.

 

 


Am 27. November 2016 fand der Bürgerentscheid “Wiedereröffnung des Freibades Heinsberg in Oberbruch” in der Stadt Heinsberg statt.

 

Die zu entscheidende Frage lautete: „Soll das Freibad in Heinsberg im Ortsteil Oberbruch ab 2017 im Saisonbetrieb vom 01. Mai bis 30. September durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH wieder in Betrieb genommen werden und soll der Rat der Stadt Heinsberg die Vertreter der Stadt Heinsberg im Aufsichtsrat der Stadtwerke Heinsberg GmbH anweisen dies zu beschließen, sowie auch die Vertreter der Stadt Heinsberg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heinsberg GmbH anweisen, dies ebenso zu beschließen?“

 

Nach Ablauf der Abstimmungszeit wurde das Ergebnis der Abstimmung durch die Abstimmungsvorstände im Wege der Auszählung ermittelt. Die Auszählung in den Stimmlokalen umfasste auch die Stimmabgaben durch Briefabstimmung.

 

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke stellt sich wie folgt dar:

 

A         Abstimmberechtigte                                      34.703 Personen

 

B         Abstimmende                                      5.770 Personen

 

C         Ungültige Stimmen                                             10  Stimmen        

 

D         Gültige Stimmen                                             5.760 Stimmen

 

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

D1       JA                               3.376 Stimmen

D2       NEIN                          2.384 Stimmen

 

Gemäß § 26 Abs. 7 GO in Verbindung mit § 16 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger (=Abstimmberechtigte) beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

 

Berechnung des erforderlichen Stimmenquorums:

Notwendiges Stimmenquorum:         6.941 Stimmen           20,00 v. H.  (34.703 x 20/100)

JA-Stimmen:                                     3.376 Stimmen             9,73 v. H.

NEIN-Stimmen:                                 2.384 Stimmen

 

Ergebnis:

Die zur Abstimmung gestellte Frage ist mehrheitlich mit JA beantwortet worden. Die Zahl der abgegebenen gültigen JA-Stimmen entspricht 9,73 v. H. der Bürgerinnen und Bürger und liegt damit unter dem gesetzlich geforderten Stimmenquorum von 20 v. H..

 

 

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Rat festzustellen.