Sitzung: 14.12.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 10/00396
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg trifft gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden folgende Feststellung:
Der
am 27. November 2016 durchgeführte Bürgerentscheid “Wiedereröffnung des
Freibades Heinsberg in Oberbruch” hat nicht die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Die
Zahl der JA-Stimmen hat das notwendige Stimmenquorum von 20 vom Hundert der
Bürgerinnen und Bürger nicht erreicht.
Am
27. November 2016 fand der Bürgerentscheid “Wiedereröffnung des Freibades
Heinsberg in Oberbruch” in der Stadt Heinsberg statt.
Die
zu entscheidende Frage lautete: „Soll das Freibad in Heinsberg im Ortsteil
Oberbruch ab 2017 im Saisonbetrieb vom 01. Mai bis 30. September durch die
Stadtwerke Heinsberg GmbH wieder in Betrieb genommen werden und soll der Rat
der Stadt Heinsberg die Vertreter der Stadt Heinsberg im Aufsichtsrat der
Stadtwerke Heinsberg GmbH anweisen dies zu beschließen, sowie auch die
Vertreter der Stadt Heinsberg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Heinsberg GmbH anweisen, dies ebenso zu beschließen?“
Nach
Ablauf der Abstimmungszeit wurde das Ergebnis der Abstimmung durch die
Abstimmungsvorstände im Wege der Auszählung ermittelt. Die Auszählung in den
Stimmlokalen umfasste auch die Stimmabgaben durch Briefabstimmung.
Die
Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke stellt sich wie folgt dar:
A Abstimmberechtigte 34.703
Personen
B Abstimmende
5.770 Personen
C Ungültige Stimmen 10 Stimmen
D Gültige Stimmen 5.760 Stimmen
Von
den gültigen Stimmen entfielen auf:
D1 JA
3.376 Stimmen
D2 NEIN
2.384 Stimmen
Gemäß
§ 26 Abs. 7 GO in Verbindung mit § 16 der Satzung der Stadt Heinsberg für die
Durchführung von Bürgerentscheiden ist die Frage in dem Sinne entschieden, in
dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese
Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürgerinnen und Bürger
(=Abstimmberechtigte) beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit
Nein beantwortet.
Berechnung
des erforderlichen Stimmenquorums:
Notwendiges
Stimmenquorum: 6.941 Stimmen 20,00 v. H. (34.703 x 20/100)
JA-Stimmen: 3.376
Stimmen 9,73 v. H.
NEIN-Stimmen: 2.384 Stimmen
Ergebnis:
Die
zur Abstimmung gestellte Frage ist mehrheitlich mit JA beantwortet worden. Die
Zahl der abgegebenen gültigen JA-Stimmen entspricht 9,73 v. H. der Bürgerinnen
und Bürger und liegt damit unter dem gesetzlich geforderten Stimmenquorum von
20 v. H..
Das
Ergebnis des Bürgerentscheids ist gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Rat festzustellen.