Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird beschlossen.

Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Straßenverzeichnisse zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Anlagen 1 und 2) sind wiederkehrend auf Aktualität zu prüfen und zu ergänzen.

 

In die Anlage 1 des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 15.12.2009 ist die „Vitsstraße“ aufzunehmen.

 

Aufgrund der Erschließung der Baugebiete im Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20 „Kirchhoven - An der Stapper Straße“ und in den Bebauungsplangebieten Nr. 71 „Heinsberg - Wohnen Plus“, Nr. 72 „Heinsberg - Linderner Straße/Am Wasserwerk“, Nr. 75 „Oberbruch - Ruraue“, Nr. 76 „Unterbruch - Girmen“ und Nr. 78 „Randerath - Am Sandberg“ sind die Straßen „Jupp-Schmitz-Straße“, „August-Lentz-Weg“, „Heinrich-Koulen-Weg“, „Propst-Krüppel-Straße“, „Wilhelm-Steckel-Weg“,  „Am Brunnenwäldchen“, „Ruraue“, „Rurbenden“, „Rurblick“, „Rurufer“, „Girmeskamp“ und „Alter Sportplatz“ in die Anlage 2 des Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.

 

Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an beiden Straßenverzeichnissen für eine eindeutigere Zuordnung der Reinigungsabschnitte vorgenommen.

 

Aufgrund aktueller Rechtsprechung (Mitteilung vom Städte- und Gemeindebund NRW vom 07.09.2015) wird § 6 Abs. 2 Satz 2 („Wird ein Grundstück über eine unselbstständige öffentliche Stichstraße oder einen unselbstständigen öffentlichen Stichweg erschlossen, ist nur die an den Hauptzug angrenzende bzw. dem Hauptzug zugewandte Seite zugrunde zu legen“.) ersatzlos gestrichen.