Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird geprüft und gebilligt.

Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) am 16.07.2016  hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung  über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung zu dieser Sitzung beigefügten Satzungsentwurf dient. 

 

Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 30. September 2015 die Agenda 2025 beschlossen. Ausfluss dieses Beschlusses ist unter anderem die Anpassung des Abschreibungsmodus des städtischen Kanalsystems. Gegenwärtig wird auf Basis des Anschaffungswertes abgeschrieben. Zukünftig soll die Abschreibung nach kalkuliertem Wiederbeschaffungszeitwert erfolgen. Durch diese Umstellung wird sich die Abschreibungssumme für das Kanalsystem deutlich erhöhen.

 

Hierdurch wird neben den inhaltlichen Anpassungen an das neue LWG eine Erhöhung der derzeitigen Gebührensätze für die Beseitigung von  Schmutz- und Regenwasser erforderlich. Die aktuelle Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³ wird auf 2,75 €/m³ angehoben und die Regenwassergebühr von 0,44 €/m² befestigter Fläche auf 0,64 €/m² erhöht. Die vorhandenen Vergünstigungstatbestände über eine Gebührenreduzierung für das Regenwasser in Höhe von 50% bleiben unberührt.

 

Auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Im Mittelpunkt der anschließenden Aussprache stand fraktionsübergreifend die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Der Gebührenhaushalt lasse hier nur wenig Handlungsspielraum zu.