Sitzung: 14.12.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2016/Amt 60/00366
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren
und Kanalanschlussbeiträgen wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird
geprüft und gebilligt.
Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten
des neuen Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) am
16.07.2016 hat der Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Kanalanschlussbeiträgen herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügten Satzungsentwurf dient.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in
seiner Sitzung am 30. September 2015 die Agenda 2025 beschlossen.
Ausfluss dieses Beschlusses ist unter anderem die Anpassung des
Abschreibungsmodus des städtischen Kanalsystems. Gegenwärtig wird auf Basis des
Anschaffungswertes abgeschrieben. Zukünftig soll die Abschreibung nach
kalkuliertem Wiederbeschaffungszeitwert erfolgen. Durch diese Umstellung wird
sich die Abschreibungssumme für das Kanalsystem deutlich erhöhen.
Hierdurch wird neben den inhaltlichen
Anpassungen an das neue LWG eine Erhöhung der derzeitigen Gebührensätze für die
Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser
erforderlich. Die aktuelle Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³ wird
auf 2,75 €/m³ angehoben und die Regenwassergebühr von 0,44 €/m²
befestigter Fläche auf 0,64 €/m² erhöht. Die vorhandenen
Vergünstigungstatbestände über eine Gebührenreduzierung für das Regenwasser in
Höhe von 50% bleiben unberührt.
Auf die der Sitzungsvorlage beigefügte
Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Im Mittelpunkt der anschließenden
Aussprache stand fraktionsübergreifend die Notwendigkeit der
Haushaltskonsolidierung. Der Gebührenhaushalt lasse hier nur wenig
Handlungsspielraum zu.