Sitzung: 15.12.2016 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2016/Amt 30/00411
Beschluss:
Der
Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an den Rat verwiesen, den Antrag
abzulehnen.
Mit
dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30.10.2016 regt ein Bürger die Einführung
einer Transparenzsatzung entsprechend dem Entwurf des Bündnisses „NRW blickt
durch“ für die Stadt Heinsberg an. Dieser Satzungsentwurf ist als Anlage
beigefügt. Ebenfalls als Anlage beigefügt ist eine Stellungnahme des Städte-
und Gemeindebundes NRW zum Thema, welcher sich die Verwaltung inhaltlich
anschließt.
Transparentes
Verwaltungshandeln und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen
Entscheidungsprozessen werden in der Stadt Heinsberg bereits auf vielfältige
Art und Weise praktiziert. Neben den auf Grund einer Vielzahl von bestehenden
und stetig zunehmenden gesetzlichen
Veröffentlichungs-, Bekanntmachungs- und Informationspflichten hält die
Stadt Heinsberg ein darüber hinausgehendes, umfangreiches Informationsangebot vor. Dieses wird
insbesondere auf der Homepage der Stadt Heinsberg im Internet zunehmend
ausgebaut und erweitert. Die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger
stellt einen fortlaufenden Prozess dar, der unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht mit einer
sofortigen Umsetzung durch eine Satzung zu einem Abschluss geführt werden kann.
Der Katalog des § 5 des Satzungsentwurfes sieht als veröffentlichungspflichtige
Informationen nahezu jegliches Verwaltungshandeln vor. Neben der notwendigen
technischen Aufrüstung und Bereitstellung des für die Bearbeitung
erforderlichen Personals wäre zudem bei jedem einzelnen
Veröffentlichungsvorgang eine sorgfältige juristische Prüfung im Hinblick auf
etwaige einer Veröffentlichung entgegenstehende schutzwürdige Interessen
Dritter (bspw. Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen) vorzunehmen. Diese
Prüfung wäre nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher gerichtlicher
Auseinandersetzungen und Schadenersatzansprüche geboten. Kosten und Nutzen des
Satzungsentwurfes stehen in keinem angemessenen Verhältnis zueinander.
Der
Beschluss einer derartigen Satzung liegt in der Entscheidungskompetenz des
Rates, so dass der Bürgerantrag an diesen zu verweisen ist.
Nachdem
die einzelnen Fraktionen ihre Standpunkte zum Beschlussvorschlag erläutert
hatten, wurde über den Antrag der SPD-Fraktion, den Bürgerantrag mit der
Empfehlung an den Rat zu verweisen, diesem zuzustimmen, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja
3 Nein 7
Enthaltungen 2
Sodann
wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den sich die CDU-Fraktion zu
eigen machte, abgestimmt.