Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an den Rat verwiesen, den Antrag abzulehnen.

 

 


 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30.10.2016 regt ein Bürger die Einführung einer Transparenzsatzung entsprechend dem Entwurf des Bündnisses „NRW blickt durch“ für die Stadt Heinsberg an. Dieser Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls als Anlage beigefügt ist eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Thema, welcher sich die Verwaltung inhaltlich anschließt.

 

Transparentes Verwaltungshandeln und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen werden in der Stadt Heinsberg bereits auf vielfältige Art und Weise praktiziert. Neben den auf Grund einer Vielzahl von bestehenden und stetig zunehmenden gesetzlichen  Veröffentlichungs-, Bekanntmachungs- und Informationspflichten hält die Stadt Heinsberg ein darüber hinausgehendes, umfangreiches  Informationsangebot vor. Dieses wird insbesondere auf der Homepage der Stadt Heinsberg im Internet zunehmend ausgebaut und erweitert. Die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger stellt einen fortlaufenden Prozess dar, der unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht mit einer sofortigen Umsetzung durch eine Satzung zu einem Abschluss geführt werden kann. Der Katalog des § 5 des Satzungsentwurfes sieht als veröffentlichungspflichtige Informationen nahezu jegliches Verwaltungshandeln vor. Neben der notwendigen technischen Aufrüstung und Bereitstellung des für die Bearbeitung erforderlichen Personals wäre zudem bei jedem einzelnen Veröffentlichungsvorgang eine sorgfältige juristische Prüfung im Hinblick auf etwaige einer Veröffentlichung entgegenstehende schutzwürdige Interessen Dritter (bspw. Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) vorzunehmen. Diese  Prüfung wäre nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen und Schadenersatzansprüche geboten. Kosten und Nutzen des Satzungsentwurfes stehen in keinem angemessenen Verhältnis zueinander.

 

Der Beschluss einer derartigen Satzung liegt in der Entscheidungskompetenz des Rates, so dass der Bürgerantrag an diesen zu verweisen ist.

 

 

Nachdem die einzelnen Fraktionen ihre Standpunkte zum Beschlussvorschlag erläutert hatten, wurde über den Antrag der SPD-Fraktion, den Bürgerantrag mit der Empfehlung an den Rat zu verweisen, diesem zuzustimmen, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja 3  Nein 7  Enthaltungen 2

 

Sodann wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den sich die CDU-Fraktion zu eigen machte, abgestimmt.