Die Verwaltung, in Person von Herrn Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber, teilte mit, dass es zu Problemen bei der Genehmigung von Flächennutzungsplanänderungen durch die Bezirksregierung Köln gekommen sei.

 

Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtteil Randerath (Parallelverfahren zu Bebauungsplan Nr. 78 “Randerath – Am Sandberg”) beschlossen.

Im Anschluss daran wurde die Flächennutzungsplanänderung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Diese teilte jedoch Anfang November mit, dass die vorliegenden Unterlagen aufgrund neuer Anforderungen in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.

In Parallelverfahren muss nun ein separater Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplans ausgearbeitet warden. Außerdem sind in der Bekanntmachung zur Offenlage die umweltrechtlichen Belange nicht hinreichend konkret ausgeführt.

Das Verfahren ist diesbezüglich zu überarbeiten, wiederholt offenzulegen und im Anschluss erneut zur Genehmigung vorzulegen. Für die Wiederholung der Offenlage ist ausdrücklich kein Beschluss eines politischen Gremiums notwendig.

 

Da sich mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtteil Horst eine weitere Maßnahme bereits im Verfahren befindet, soll diese aus den genannten Gründen ebenfalls neu offengelegt werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

 

Die Wiederholung der Offenlagen zur 37. und 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Anfang des Jahres 2017 erfolgen.