Sitzung: 12.12.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Die
Verwaltung, in Person von Herrn Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber, teilte
mit, dass es zu Problemen bei der Genehmigung von Flächennutzungsplanänderungen
durch die Bezirksregierung Köln gekommen sei.
Der
Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 die 38. Änderung
des Flächennutzungsplanes – Stadtteil Randerath (Parallelverfahren zu
Bebauungsplan Nr. 78 “Randerath – Am Sandberg”) beschlossen.
Im
Anschluss daran wurde die Flächennutzungsplanänderung der Bezirksregierung Köln
zur Genehmigung vorgelegt.
Diese
teilte jedoch Anfang November mit, dass die vorliegenden Unterlagen aufgrund
neuer Anforderungen in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.
In
Parallelverfahren muss nun ein separater Umweltbericht für die Änderung des
Flächennutzungsplans ausgearbeitet warden. Außerdem sind in der Bekanntmachung
zur Offenlage die umweltrechtlichen Belange nicht hinreichend konkret
ausgeführt.
Das
Verfahren ist diesbezüglich zu überarbeiten, wiederholt offenzulegen und im
Anschluss erneut zur Genehmigung vorzulegen. Für die Wiederholung der Offenlage
ist ausdrücklich kein Beschluss eines politischen Gremiums notwendig.
Da
sich mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtteil Horst eine
weitere Maßnahme bereits im Verfahren befindet, soll diese aus den genannten
Gründen ebenfalls neu offengelegt werden, um die neuen Anforderungen zu
erfüllen.
Die
Wiederholung der Offenlagen zur 37. und 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
sollen Anfang des Jahres 2017 erfolgen.