Sitzung: 15.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 40/00419
Beschluss:
Es wird beschlossen, den Schulnamen „Grundschulverbund
Heinsberg-Unterbruch, Sonnenscheinschule“, rückwirkend zum Schuljahresbeginn
2016/2017, in „Gemeinschaftsgrundschule Heinsberg, Sonnenscheinschule“ zu
ändern.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 09.12.2015
beschlossen, den Schulnebenstandort
Unterbruch des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch zum Schuljahr 2016/2017
zu schließen und den Unterricht zentral am Schulstandort in Heinsberg
durchzuführen.
Ebenso wurde beschlossen, die sofortige Vollziehung des Beschlusses
gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse
anzuordnen.
Mit Schreiben vom 14.01.2016 wurde der Ratsbeschluss zur Schließung des
Grundschulstandortes Unterbruch von der
Bezirksregierung genehmigt und die sofortige Vollziehung der erteilten
Genehmigung angeordnet.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurde der Schulnebenstandort
Unterbruch aufgegeben. Der Unterricht findet seit dem 24.08.2016 zentral am
Schulstandort Heinsberg, Westpromenade 64, statt. Da oben genannter Beschluss
und die Schließung des Nebenstandortes die Auflösung des Grundschulverbundes
nach sich ziehen, ist die Schule rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/2017
umzubenennen.
Der Schulträger entscheidet über die Namensgebung seiner Schulen unter
Beachtung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG).
Laut Abstimmung mit der Schulleitung soll der bisherige
„Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch, Sonnenscheinschule“ einvernehmlich
folgenden Namen tragen:
„Gemeinschaftsgrundschule Heinsberg, Sonnenscheinschule“