Sitzung: 25.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2
Vorlage: 2015/Amt 32/00017
Beschluss:
Es
wird beschlossen, auch in diesem Jahr
Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr zu
bezuschussen.
Zuschussberechtigt
ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist. Bei teilnehmenden
Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen zu
erfüllen.
Der
Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen seines
Haushaltes 2015 Zuschüsse für
Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er
beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.
Um
alle Veranstalter im Stadtgebiet in den
Genuss gleich hoher Zuschüsse kommen zu lassen, beschloss der Haupt- und
Finanzausschuss im vorigen Jahr:
1.
Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die Stadt Heinsberg einen zusätzlichen
Zuschuss von 1,00 €.
2.
Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts nicht möglich, erhöht sich der städtische
Zuschuss auf 3,00 €.
Nach
kurzer Aussprache über die Altersvoraussetzung ab 60 Jahre erfolgte die
Abstimmung.