Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Beschluss:

Es wird beschlossen, auch in diesem Jahr  Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr zu bezuschussen.

Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist. Bei teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen zu erfüllen.

 


Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen seines Haushaltes 2015 Zuschüsse  für Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.

Um alle Veranstalter  im Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher Zuschüsse kommen zu lassen, beschloss der Haupt- und Finanzausschuss im vorigen Jahr:

 

1. Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die           Stadt Heinsberg einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.

 

2. Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts  nicht möglich, erhöht sich der städtische Zuschuss auf  3,00 €.

 

 

Nach kurzer Aussprache über die Altersvoraussetzung ab 60 Jahre erfolgte die Abstimmung.