Sitzung: 15.02.2017 Rat
Vorlage: 2017/Amt 10/00429
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.1.2017 lautet:
Der Rat der Stadt Heinsberg soll folgendes beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Umsetzung eines
stadteigenen Bekanntmachungsorgans bis zum 30. Juni 2017 zu unterbreiten. Das
Bekanntmachungsorgan soll einmal monatlich an alle Haushalte im Stadtgebiet
Heinsberg verteilt werden. Eine Finanzierung des Bekanntmachungsorgans über
Werbeanzeigen ist nicht gestattet.“
Begründung:
In der Ratssitzung vom 30.9.2015 wurde auch mit Stimmen der SPD-Fraktion
die Agenda 2025 verabschiedet. Die SPD-Fraktion begründete damals ihre
Zustimmung zur Agenda u. a. auch damit, dass sie Ansätze hatte, den städtischen
Haushalt zu konsolidieren. Unter Punkt 1.a führte die Agenda 2025 auf
„Herausgabe eines städtischen Bekanntmachungsorgans“. Seit der Ratssitzung vom
30.9.2015 ist nun mehr als ein Jahr vergangen. Bis dato erfolgten städtische
Bekanntmachungen u. a. über die Heinsberger Zeitung. Das Erstellen der
Bekanntmachungen erfolgt durch die Verwaltung. Hierzu sind daher keine
Mehrkosten zu erwarten. Durch die Einführung eines solchen
Bekanntmachungsorgans dürfte sowohl die Bürgerinformation und damit die
allseits geforderte Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung steigen.
In den meisten Kommunen im Kreis Heinsberg wird solch ein
Bekanntmachungsorgan seit Jahren genutzt.
Durch die Einführung eines Bekanntmachungsorgans unter städtischer Regie
werden unseres Erachtens auch Kosten gespart. Die Erläuterungen hierzu
erfolgten bereits bei der Verabschiedung der Agenda 2025. Als weiterer
wesentlicher Punkt wird von der SPD-Fraktion zudem die bessere Bürgerinformation
gesehen. Es erfolgt eine Verteilung an jeden Haushalt im Stadtgebiet von
Heinsberg.
Bürgermeister Dieder ergriff das Wort und erläuterte zunächst die
rechtlichen Aspekte eines gemeindlichen Bekanntmachungsorgans. Er verwies
darauf, dass insbesondere eine großflächige Verteilung externe Leistungen für
Druck und Verteilung bedinge.
Mit Verordnung vom 5. November 2015 sei die Bekanntmachungsverordnung
geändert und nunmehr neu um die Internetbekanntmachung erweitert worden. Diese
Form der Bekanntmachung werde von der Verwaltung begrüßt, ihr Anwendungsbereich
sei nach der Rechtsprechung allerdings noch umstritten. Im Hinblick auf die
derzeitige unsichere Rechtslage empfehle es sich, die Entwicklung der
Rechtsprechung zunächst abzuwarten.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde von einer Abstimmung über den
vorliegenden Antrag abgesehen und die Entscheidung einvernehmlich vertagt.