Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.1.2017 lautet:

 

 

Der Rat der Stadt Heinsberg soll folgendes beschließen:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Umsetzung eines stadteigenen Bekanntmachungsorgans bis zum 30. Juni 2017 zu unterbreiten. Das Bekanntmachungsorgan soll einmal monatlich an alle Haushalte im Stadtgebiet Heinsberg verteilt werden. Eine Finanzierung des Bekanntmachungsorgans über Werbeanzeigen ist nicht gestattet.“

 

Begründung:

In der Ratssitzung vom 30.9.2015 wurde auch mit Stimmen der SPD-Fraktion die Agenda 2025 verabschiedet. Die SPD-Fraktion begründete damals ihre Zustimmung zur Agenda u. a. auch damit, dass sie Ansätze hatte, den städtischen Haushalt zu konsolidieren. Unter Punkt 1.a führte die Agenda 2025 auf „Herausgabe eines städtischen Bekanntmachungsorgans“. Seit der Ratssitzung vom 30.9.2015 ist nun mehr als ein Jahr vergangen. Bis dato erfolgten städtische Bekanntmachungen u. a. über die Heinsberger Zeitung. Das Erstellen der Bekanntmachungen erfolgt durch die Verwaltung. Hierzu sind daher keine Mehrkosten zu erwarten. Durch die Einführung eines solchen Bekanntmachungsorgans dürfte sowohl die Bürgerinformation und damit die allseits geforderte Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung steigen.

 

In den meisten Kommunen im Kreis Heinsberg wird solch ein Bekanntmachungsorgan seit Jahren genutzt.

 

Durch die Einführung eines Bekanntmachungsorgans unter städtischer Regie werden unseres Erachtens auch Kosten gespart. Die Erläuterungen hierzu erfolgten bereits bei der Verabschiedung der Agenda 2025. Als weiterer wesentlicher Punkt wird von der SPD-Fraktion zudem die bessere Bürgerinformation gesehen. Es erfolgt eine Verteilung an jeden Haushalt im Stadtgebiet von Heinsberg.

 

 

Bürgermeister Dieder ergriff das Wort und erläuterte zunächst die rechtlichen Aspekte eines gemeindlichen Bekanntmachungsorgans. Er verwies darauf, dass insbesondere eine großflächige Verteilung externe Leistungen für Druck und Verteilung bedinge.

Mit Verordnung vom 5. November 2015 sei die Bekanntmachungsverordnung geändert und nunmehr neu um die Internetbekanntmachung erweitert worden. Diese Form der Bekanntmachung werde von der Verwaltung begrüßt, ihr Anwendungsbereich sei nach der Rechtsprechung allerdings noch umstritten. Im Hinblick auf die derzeitige unsichere Rechtslage empfehle es sich, die Entwicklung der Rechtsprechung zunächst abzuwarten.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde von einer Abstimmung über den vorliegenden Antrag abgesehen und die Entscheidung einvernehmlich vertagt.