Sitzung: 15.02.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00431
Beschluss:
1. Das Gesamtkonzept „IEK Westzipfelregion“ Priorität A für die Laufzeit von vier Programmjahren (2016 – 2020) wird beschlossen. Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf 14.853.975,- €.
2. Die Durchführung der in der
Anlage 8 unter „geplanter Bauablauf 2017“ aufgeführten Maßnahmen in der
Festhalle Oberbruch – 1. Bauabschnitt – sowie die zuvor aufgeführten
interkommunalen Vorbereitungsmaßnahmen (2017 – 2020) werden beschlossen.
In seiner Sitzung am 24.06.2015 hat der Rat den einstimmigen Beschluss
zur Erarbeitung eines Interkommunalen Handlungskonzeptes für die Region
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht und Heinsberg gefasst. Die erforderlichen Mittel
zur Durchführung des Städtebauförderungsprogramms wurden zur Verfügung
gestellt.
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 06.07.2016 überplanmäßig
Mittel in Höhe von 156.000,- € zur Vergabe des Planungsauftrages an die
Planungsgruppe MWM in Aachen zur Konkretisierung des Interkommunalen
Entwicklungskonzeptes bereitgestellt.
Das Integrierte interkommunale Entwicklungskonzept (IEK)
soll eine breit angelegte Basis für eine Erweiterung der „Kooperation“ der
Kommunen Gangelt, Heinsberg, Selfkant und Waldfeucht sein. Mit Unterstützung
der Städtebauförderung von Bund und Land soll eine neue Qualität der
Kooperation erreicht werden. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine weitere
interkommunale Kooperation im Rahmen des Förderprogrammes VITAL.NRW.
Durch die Erstellung des IEK beabsichtigen die Kommunen,
sich über die bestehenden Initiativen hinaus den Herausforderungen der Zukunft
zu stellen. Die Komplexität der Entwicklungen, deren Wirkungskreis weit über
die einzelnen Kommunen hinausgeht, legt es nahe, diese Zukunftsaufgaben im
interkommunalen Dialog zu bewältigen. Durch die immer knapper werdenden
Ressourcen müssen interkommunale Abstimmungsprozesse intensiviert werden, um
die Mittel nachhaltig und effektiv einzusetzen. Als Kernherausforderungen
wurden beispielhaft identifiziert:
-
Vitalisierung und Verkehrsentlastung von Ortskernen
-
Langfristige Sicherung bzw. bedarfsgerechte Entwicklung der
Bildungsangebote
-
Förderung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts sowie der
Integrationskraft
-
Stärkung der Wirtschafts- und Tourismusregion
-
Sicherung der (Nah-)Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum
-
Ausbau der interkommunalen Verwaltungszusammenarbeit.
Das Konzept wurde von der Planungsgruppe MWM unter
Mitwirkung der vier Kommunen erarbeitet und soll als roter Faden der
zukünftigen regionalen Entwicklung dienen. Aufgrund der Rahmenbedingungen der
Städtebauförderung und der interkommunalen Bestandsuntersuchung, liegt der
Fokus im Bereich der Stadt Heinsberg in den Siedlungsschwerpunkten Kirchhoven
und Oberbruch. Neben einer interkommunalen Strategie geht es letztendlich um
ganz konkrete Projekte in den zuvor genannten Ortslagen (Anlagen 1 – 3 der Sitzungsvorlage).
Die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft und die
Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bildungs- und Kultursektor
werden als große Aufgaben betrachtet. An dieser Stelle wird auf die
Sondierungsgespräche zwischen der Stadt Heinsberg
und der Gemeinde Waldfeucht zum Aufbau einer interkommunalen weiterführenden
Schule mit den Standorten Haaren und Oberbruch verwiesen.
Als klassisches Thema der Städtebauförderung spielt die
Vitalisierung und Sicherung der Ortskerne mit ihren Funktionen gerade vor dem
Hintergrund einer Verkehrsreduzierung in der Ortslage Kirchhoven durch den Bau
der K5 eine wichtige Rolle. Es gilt also u.a., die Nahversorgungssituation zu
sichern, Nachnutzungskonzepte für Leerstände zu finden, die funktionsräumliche
Vernetzung zu verbessern und die öffentlichen Räume zu qualifizieren. Auch die
Stärkung der Identität, die Unterstützung Privater und die Förderung von Kultur
und Brauchtum werden als wichtige Aufgaben für die Zukunftssicherung
betrachtet. Mit Hilfe eines interkommunalen Erfahrungsaustausches und durch die
interkommunale Organisation von Beratungs- und Managementangeboten soll hier
eine größere Hebelwirkung erreicht werden.
Nicht zuletzt werden die Entwicklung nachhaltiger
Mobilitätskonzepte und die Etablierung des Tourismus als wesentliche Säule der
Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen, welche sich insbesondere in der
Umsetzungsschiene VITAL.NRW finden werden.
Als Leitziele wurden definiert:
Handlungsfeld 1: Interkommunales Management
Leitziel 1.1: Stärkung der zentralörtlichen
Funktionen und Sicherung der Daseinsvorsorge durch Bündelung von Kräften und
Ressourcen
Leitziel 1.2: Intensivierung der Zusammenarbeit
zur Koppelung verschiedener Förderprogramme (v. a. Integrierte Ländliche
Entwicklung, LEADER, VITAL.NRW)
Leitziel 1.3: Entwicklung gemeinsamer Strategien
zur finanziellen Sicherung der Kommunen
Leitziel 1.4: Weiterentwicklung von
E-Government-Strukturen
Handlungsfeld 2: Ortskernsicherung
Leitziel
2.1: Städtebauliche Inwertsetzung und
Attraktivitätssteigerung von Dorfzentren und Ortskernen zur Verbesserung der
Lebensqualität sowie des Innen- und Außenimages
Leitziel 2.2: Innerörtliche Verkehrsberuhigung und
Rückbau von Verkehrsflächen zur (Re)Vitalisierung der Ortskerne
Die Verfahren zur Aufstellung der Sanierungsgebietssatzungen
in Kirchhoven und Oberbruch als Fördervoraussetzung wurden am 12. Dezember 2016
durch die Beschlüsse des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
eingeleitet. Die Bürgerversammlungen zu den Sanierungsgebieten sind auf den 8.
Februar 2017 terminiert. Derzeit werden die für die Sanierungsgebiete
relevanten Behörden beteiligt.
Eine weitere Fördervoraussetzung nach Artikel 8 der VV
Städtebauförderung 2015 ist neben der vorgenannten Festlegung der Sanierungsgebiete
ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet
dargestellt sind. Diese Beteiligung hat in Form von Bürgerwerkstätten in
Kirchhoven (10.11.2016) und in Oberbruch (14.11.2016) zur Erarbeitung einer
interkommunalen Strategie ebenfalls stattgefunden.
Am 8. Dezember 2016 fand eine Bereisung mit dem zuständigen
Bauministerium und der Bezirksregierung Köln statt, bei der die
Sanierungsgebiete, die einzelnen Projekte sowie die interkommunalen Maßnahmen
vorgestellt und erläutert wurden.
Hierauf aufbauend hat die Planungsgruppe MWM in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen Konzepte erstellt, die sich an den Hinweisen des Bauministeriums und der Bezirksregierung Köln orientieren.
Die Anträge der Kommunen zum Städtebauförderprogramm „Kleine
Städte und Gemeinden“ 2016 -2020 waren bis Anfang Januar bei der Bezirksregierung Köln einzureichen,
da seitens des Landes die entsprechenden Zuwendungsbescheide für das
Programmjahr 2017 bis Mai bekanntgegeben werden sollen (Anlagen 4 – 8 der
Sitzungsvorlage).
Interkommunale Vorbereitungsmaßnahmen:
Im Programmjahr 2017 beantragt die Stadt Heinsberg
stellvertretend für die Partnerkommunen
die nachfolgenden Interkommunalen Maßnahmen (2017-2020):
- Refinanzierung des o.g. bereits
in 2016 beauftragten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (M 2.1.1b = 155.940,58 €)
- die jährliche Fortschreibung
inklusive des notwendigen Projektmanagements (M 2.1.2 = 120.000,- €).
-
die Öffentlichkeitsbeteiligung/-arbeit (M 2.2.1= 100.000,- €),
- die Erarbeitung eines
Gestaltungsleitfadens (M 2.3.1 =
35.000,-€),
- die Entwicklung eines
Info-/Leitsystems (M 2.3.2 = 50.000,-€),
-
das Quartiersmanagement (M
2.5.1 = 300.000,- €),
- die interkommunale Bauberatung (M 2.5.2 = 300.000,- €),
- den Interkommunalen Fachbeirat (M 2.5.3 = 40.000,- €) zur Förderung
des fachlichen Austauschs und zur Einbindung externen Know-hows.
Die Summe der vorgenannten Interkommunalen Maßnahmen beläuft
sich insgesamt auf 1.100.941,58 €. Die beantragte Zuwendung beträgt bei einem
Fördersatz von 80 % 880.752,48 €. Der Eigenanteil beträgt insgesamt 220.188,12
€. Auf die Stadt Heinsberg entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 102.408,07 €.
Die Kommunen Gangelt und Selfkant tragen insgesamt einen Anteil von 117.780,05
€. Auf das Haushaltsjahr 2017 entfällt ein Eigenanteil aller drei Kommunen von
insgesamt 65.613,39 €, der über das Abrechnungsobjekt 09010000/5291 „Räumliche
Planung und Entwicklung“ gesichert ist. Der Anteil der Stadt Heinsberg für 2017
beträgt 22.333,33 €.Von den Gemeinden Gangelt und Selfkant sind insgesamt
42.280,05 € zu tragen (Anlage 5 der Sitzungsvorlage).
Städtebauliche Maßnahmen Stufe 1 (2017-2020):
Die Sanierung der Festhalle Oberbruch soll kontinuierlich
erfolgen. Aus diesem Grund wurde die
Maßnahme in zwei Bauabschnitte für die Jahre 2017-2019 aufgeteilt. Das
Gesamtvolumen beträgt 7.496.440,46 € zzgl. 325.472,- € für die Neuordnung und
Aufwertung des Eingangsbereichs bzw. Vorplatzes, die im Jahr 2020 geplant sind.
Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 7.821.912,46 €. Die beantragte
Zuwendung beträgt 6.257.529,97 €. Der städtische Eigenanteil beläuft sich
insgesamt auf 1.564.382,49 €.
Für das Programmjahr 2017 wurden Mittel für einen 1. BA (MO 4.3.1a = 2.621.358,82 €) beantragt.
Der Eigenanteil in Höhe von 524.271,76 € ist unter dem Abrechnungsobjekt
15020102 / 5211 zur Sanierung der Festhalle Oberbruch verfügbar (Anlage 8 der
Sitzungsvorlage).
Für das Jahr 2018
werden im Hinblick auf neue Planungsperspektiven an der Wurm in Folge
der Aufgabe des Freibades Oberbruch Mittel für die Durchführung eines
Planungswettbewerbes (MO 2.3.2 =
50.000,- €) beantragt. In diesem Bereich können sich einmalige Chancen
für eine Grünraum- oder Parkentwicklung ergeben. Die mögliche Zuwendung beträgt
40.000,- € und der städtische Eigenanteil 10.000,- €.
Der Antragsschwerpunkt im Programmjahr 2019 soll auf der
Sanierung und dem Umbau (z.T. Ersatzneubauten) des Quartierszentrums Kirchhoven (Grundschule und Turnhalle)
liegen. Hier besteht großer Handlungsbedarf, da die vorhandenen Gebäude
sanierungsbedürftig und abgängig sind. Es handelt sich insbesondere um ehem.
Baracken, die zwar unterhalten wurden, deren Nachrüstung auf zeitgemäße
Standards aber nicht möglich ist. Damit besteht die Chance, dieses
Quartierszentrum mit einer grundlegenden Neukonzeptionierung zukunftsfähig
aufzustellen (MK 4.3.1a/b = 1.320.822,-
€ + 2.257.212,- €). Im Jahr 2020 ist die Aufwertung der Außenanlagen des
Quartierszentrums geplant (MK 3.4.1a = 409.404,- €). Die
Gesamtkosten betragen 3.987.438,- €. Die mögliche Zuwendung beträgt 3.189.950,-
€ und der städtische Eigenanteil 797.487,60 €.
Für das abschließende Programmjahr 2020 der Stufe 1 (Priorität
A) sind neben der Beantragung von Mitteln zur Sanierung der Sporthalle
Oberbruch an der Gesamtschule (MO
4.3.2a = 992.000,- €) Mittel zur Anlage eines Multisportfeldes im
Sportpark Oberbruch (MO 3.4.2a =
609.034,- €) vorgesehen. Die Konzeption soll gemeinsam mit
Jugendlichen entwickelt werden. Die Gesamtkosten betragen 1.601.034,- €. Die
mögliche Zuwendung beträgt 1.280.827,20 € und der Eigenanteil 320.206,80 €.
In Vorbereitung der Aufwertung der öffentlichen Räume des
Ortskerns von Oberbruch und dessen Vernetzung mit dem Kultur- und
Bildungsstandort (v.a. Stufe 2 – ab Programmjahr 2021) ist für 2020 die
Beantragung von Mitteln für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes Oberbruch insbesondere im Bereich der Parkstraße
(Schülerverkehr) und der Boos-Fremery-Straße, (MO 2.3.1 = 25.000,- €) vorgesehen.
Die mögliche Zuwendung beträgt 20.000,- € und der städtische Eigenanteil
5.000,- €.
Parallel zur Umsetzung der investiven kommunalen Maßnahmen
sollen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauberatung und Quartiersmanagement,
Mittel zur Unterstützung privaten Engagements zur Verfügung gestellt werden.
Aus diesem Grund ist für die Programmjahre 2018 und 2019 die
Anmeldung des Haus- und Hofprogramms (MK/MO
4.2.1 = 100.000,- €), des Programms zur Modernisierung / Instandsetzung (MK/MO 4.1.1 = 80.000,- €) sowie
des Verfügungsfonds (MK/MO 5.3.1 =
75.000,- €) geplant. Die Gesamtkosten betragen 255.000,- €. Die
mögliche Zuwendung beträgt 204.000,- € und der Eigenanteil 51.000,- €.
Die vorgenannten Maßnahmen sollen in der Planung der städtischen
Haushalte der Jahre
2018 - 2020 berücksichtigt werden. Das Gesamtvolumen der
zuwendungsfähigen Ausgaben in Heinsberg beträgt ca. 14.853.975,- €. Die
mögliche Zuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 80% insgesamt 11.883.180,-
€. Es verbleibt somit ein städtischer Gesamteigenanteil von 2.970.795,- €.
Die geplanten Maßnahmen für die Jahre 2018-2020 müssen in späteren
Zuwendungsanträgen konkretisiert und beantragt werden.
Im Folgenden sind die Grundsatzbeschlüsse zur Anmeldung des
Interkommunalen Entwicklungskonzeptes formuliert. Es handelt sich hier um die
Anmeldung nach Erstellung des IEK, das bereits als „Erneuerungsmaßnahme“
aufgenommen ist.
Der nachfolgende erste Beschlussvorschlag beinhaltet das Gesamtkonzept IEK „Die Westzipfelregion“ für die Jahre 2016 - 2020 der
Priorität A, welches als Grundlage für
alle zuvor aufgeführten Maßnahmen dient (Anlage 6 der Sitzungsvorlage).
Der anschließende zweite Beschluss befasst sich mit dem konkreten
Zuwendungsantrag 2017 zum 1. Bauabschnitt der Sanierung der
Festhalle Oberbruch sowie der Interkommunalen Maßnahmen (Anlage 7 der
Sitzungsvorlage).
Das Integrierte interkommunale
Entwicklungskonzept (IEK) „Westzipfelregion“
wurde in der Sitzung von Herrn Ueckert von der Planungsgruppe MWM vorgestellt.
Die Präsentation ist Anlage der Niederschrift (Urschrift) und über die Gremieninformation abrufbar.
Das Konzept wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Auf Anregung der
SPD-Fraktion wird festgehalten, dass die Konkretisierung der weiteren
städtebaulichen Maßnahmen (2018-2020) unter Beteiligung der entsprechenden
Gremien erfolgt.