Beschluss:

1. Das Gesamtkonzept „IEK Westzipfelregion“ Priorität A für die Laufzeit von vier Programmjahren (2016 – 2020)  wird beschlossen. Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf  14.853.975,- €.

 

2. Die Durchführung der in der Anlage 8 unter „geplanter Bauablauf 2017“ aufgeführten Maßnahmen in der Festhalle Oberbruch – 1. Bauabschnitt – sowie die zuvor aufgeführten interkommunalen Vorbereitungsmaßnahmen (2017 – 2020) werden beschlossen.

 


In seiner Sitzung am 24.06.2015 hat der Rat den einstimmigen Beschluss zur Erarbeitung eines Interkommunalen Handlungskonzeptes für die Region Gangelt, Selfkant, Waldfeucht und Heinsberg gefasst. Die erforderlichen Mittel zur Durchführung des Städtebauförderungsprogramms wurden zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 06.07.2016 überplanmäßig Mittel in Höhe von 156.000,- € zur Vergabe des Planungsauftrages an die Planungsgruppe MWM in Aachen zur Konkretisierung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes bereitgestellt.

 

Das Integrierte interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) soll eine breit angelegte Basis für eine Erweiterung der „Kooperation“ der Kommunen Gangelt, Heinsberg, Selfkant und Waldfeucht sein. Mit Unterstützung der Städtebauförderung von Bund und Land soll eine neue Qualität der Kooperation erreicht werden. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine weitere interkommunale Kooperation im Rahmen des Förderprogrammes VITAL.NRW.

 

Durch die Erstellung des IEK beabsichtigen die Kommunen, sich über die bestehenden Initiativen hinaus den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Die Komplexität der Entwicklungen, deren Wirkungskreis weit über die einzelnen Kommunen hinausgeht, legt es nahe, diese Zukunftsaufgaben im interkommunalen Dialog zu bewältigen. Durch die immer knapper werdenden Ressourcen müssen interkommunale Abstimmungsprozesse intensiviert werden, um die Mittel nachhaltig und effektiv einzusetzen. Als Kernherausforderungen wurden beispielhaft identifiziert:

-        Vitalisierung und Verkehrsentlastung von Ortskernen

-        Langfristige Sicherung bzw. bedarfsgerechte Entwicklung der Bildungsangebote

-        Förderung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts sowie der Integrationskraft

-        Stärkung der Wirtschafts- und Tourismusregion

-        Sicherung der (Nah-)Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum

-        Ausbau der interkommunalen Verwaltungszusammenarbeit.

 

Das Konzept wurde von der Planungsgruppe MWM unter Mitwirkung der vier Kommunen erarbeitet und soll als roter Faden der zukünftigen regionalen Entwicklung dienen. Aufgrund der Rahmenbedingungen der Städtebauförderung und der interkommunalen Bestandsuntersuchung, liegt der Fokus im Bereich der Stadt Heinsberg in den Siedlungsschwerpunkten Kirchhoven und Oberbruch. Neben einer interkommunalen Strategie geht es letztendlich um ganz konkrete Projekte in den zuvor genannten Ortslagen (Anlagen 1 – 3 der Sitzungsvorlage).

 

Die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft und die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bildungs- und Kultursektor werden als große Aufgaben betrachtet. An dieser Stelle wird auf die Sondierungsgespräche zwischen der Stadt  Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht zum Aufbau einer interkommunalen weiterführenden Schule mit den Standorten Haaren und Oberbruch verwiesen.

 

Als klassisches Thema der Städtebauförderung spielt die Vitalisierung und Sicherung der Ortskerne mit ihren Funktionen gerade vor dem Hintergrund einer Verkehrsreduzierung in der Ortslage Kirchhoven durch den Bau der K5 eine wichtige Rolle. Es gilt also u.a., die Nahversorgungssituation zu sichern, Nachnutzungskonzepte für Leerstände zu finden, die funktionsräumliche Vernetzung zu verbessern und die öffentlichen Räume zu qualifizieren. Auch die Stärkung der Identität, die Unterstützung Privater und die Förderung von Kultur und Brauchtum werden als wichtige Aufgaben für die Zukunftssicherung betrachtet. Mit Hilfe eines interkommunalen Erfahrungsaustausches und durch die interkommunale Organisation von Beratungs- und Managementangeboten soll hier eine größere Hebelwirkung erreicht werden.

Nicht zuletzt werden die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte und die Etablierung des Tourismus als wesentliche Säule der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen, welche sich insbesondere in der Umsetzungsschiene VITAL.NRW finden werden.

 

Als Leitziele wurden definiert:

 

Handlungsfeld 1: Interkommunales Management

Leitziel 1.1:            Stärkung der zentralörtlichen Funktionen und Sicherung der Daseinsvorsorge durch Bündelung von Kräften und Ressourcen

Leitziel 1.2:            Intensivierung der Zusammenarbeit zur Koppelung verschiedener Förderprogramme (v. a. Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER, VITAL.NRW)

Leitziel 1.3:            Entwicklung gemeinsamer Strategien zur finanziellen Sicherung der Kommunen

Leitziel 1.4:            Weiterentwicklung von E-Government-Strukturen

 

Handlungsfeld 2: Ortskernsicherung

Leitziel 2.1:         Städtebauliche Inwertsetzung und Attraktivitätssteigerung von Dorfzentren und Ortskernen zur Verbesserung der Lebensqualität sowie des Innen- und Außenimages

Leitziel 2.2:         Innerörtliche Verkehrsberuhigung und Rückbau von Verkehrsflächen zur (Re)Vitalisierung der Ortskerne

 

Die Verfahren zur Aufstellung der Sanierungsgebietssatzungen in Kirchhoven und Oberbruch als Fördervoraussetzung wurden am 12. Dezember 2016 durch die Beschlüsse des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses eingeleitet. Die Bürgerversammlungen zu den Sanierungsgebieten sind auf den 8. Februar 2017 terminiert. Derzeit werden die für die Sanierungsgebiete relevanten Behörden beteiligt.

 

Eine weitere Fördervoraussetzung nach Artikel 8 der VV Städtebauförderung 2015 ist neben der vorgenannten Festlegung der Sanierungsgebiete ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Diese Beteiligung hat in Form von Bürgerwerkstätten in Kirchhoven (10.11.2016) und in Oberbruch (14.11.2016) zur Erarbeitung einer interkommunalen Strategie ebenfalls stattgefunden.

 

Am 8. Dezember 2016 fand eine Bereisung mit dem zuständigen Bauministerium und der Bezirksregierung Köln statt, bei der die Sanierungsgebiete, die einzelnen Projekte sowie die interkommunalen Maßnahmen vorgestellt und erläutert wurden.

 

Hierauf aufbauend hat die Planungsgruppe MWM in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen Konzepte erstellt, die sich an den Hinweisen des Bauministeriums und der Bezirksregierung Köln orientieren.

 

Die Anträge der Kommunen zum Städtebauförderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ 2016 -2020 waren bis Anfang Januar  bei der Bezirksregierung Köln einzureichen, da seitens des Landes die entsprechenden Zuwendungsbescheide für das Programmjahr 2017 bis Mai bekanntgegeben werden sollen (Anlagen 4 – 8 der Sitzungsvorlage).

 

Interkommunale Vorbereitungsmaßnahmen:

Im Programmjahr 2017 beantragt die Stadt Heinsberg stellvertretend für die Partnerkommunen  die nachfolgenden Interkommunalen Maßnahmen (2017-2020):

-      Refinanzierung des o.g. bereits in 2016 beauftragten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (M 2.1.1b = 155.940,58 €)

-      die jährliche Fortschreibung inklusive des notwendigen Projektmanagements (M 2.1.2 = 120.000,- €).

-      die Öffentlichkeitsbeteiligung/-arbeit (M 2.2.1= 100.000,- €),

-      die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens (M 2.3.1 = 35.000,-€),

-      die Entwicklung eines Info-/Leitsystems (M 2.3.2 = 50.000,-€),

-      das Quartiersmanagement (M 2.5.1 = 300.000,- €),

-      die interkommunale Bauberatung (M 2.5.2 = 300.000,- €),

-      den Interkommunalen Fachbeirat (M 2.5.3 = 40.000,- €) zur Förderung des fachlichen Austauschs und zur Einbindung externen Know-hows.

Die Summe der vorgenannten Interkommunalen Maßnahmen beläuft sich insgesamt auf 1.100.941,58 €. Die beantragte Zuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 80 % 880.752,48 €. Der Eigenanteil beträgt insgesamt 220.188,12 €. Auf die Stadt Heinsberg entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 102.408,07 €. Die Kommunen Gangelt und Selfkant tragen insgesamt einen Anteil von 117.780,05 €. Auf das Haushaltsjahr 2017 entfällt ein Eigenanteil aller drei Kommunen von insgesamt 65.613,39 €, der über das Abrechnungsobjekt 09010000/5291 „Räumliche Planung und Entwicklung“ gesichert ist. Der Anteil der Stadt Heinsberg für 2017 beträgt 22.333,33 €.Von den Gemeinden Gangelt und Selfkant sind insgesamt 42.280,05 € zu tragen (Anlage 5 der Sitzungsvorlage).

 

Städtebauliche Maßnahmen Stufe 1 (2017-2020):

Die Sanierung der Festhalle Oberbruch soll kontinuierlich erfolgen. Aus diesem Grund  wurde die Maßnahme in zwei Bauabschnitte für die Jahre 2017-2019 aufgeteilt. Das Gesamtvolumen beträgt 7.496.440,46 € zzgl. 325.472,- € für die Neuordnung und Aufwertung des Eingangsbereichs bzw. Vorplatzes, die im Jahr 2020 geplant sind. Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 7.821.912,46 €. Die beantragte Zuwendung beträgt 6.257.529,97 €. Der städtische Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 1.564.382,49 €.

Für das Programmjahr 2017 wurden Mittel für einen 1. BA (MO 4.3.1a = 2.621.358,82 €) beantragt. Der Eigenanteil in Höhe von 524.271,76 € ist unter dem Abrechnungsobjekt 15020102 / 5211 zur Sanierung der Festhalle Oberbruch verfügbar (Anlage 8 der Sitzungsvorlage).

 

Für das Jahr 2018  werden im Hinblick auf neue Planungsperspektiven an der Wurm in Folge der Aufgabe des Freibades Oberbruch Mittel für die Durchführung eines Planungswettbewerbes (MO 2.3.2 = 50.000,- €) beantragt. In diesem Bereich können sich einmalige Chancen für eine Grünraum- oder Parkentwicklung ergeben. Die mögliche Zuwendung beträgt 40.000,- € und der städtische Eigenanteil 10.000,- €.

 

Der Antragsschwerpunkt im Programmjahr 2019 soll auf der Sanierung und dem Umbau (z.T. Ersatzneubauten) des Quartierszentrums  Kirchhoven (Grundschule und Turnhalle) liegen. Hier besteht großer Handlungsbedarf, da die vorhandenen Gebäude sanierungsbedürftig und abgängig sind. Es handelt sich insbesondere um ehem. Baracken, die zwar unterhalten wurden, deren Nachrüstung auf zeitgemäße Standards aber nicht möglich ist. Damit besteht die Chance, dieses Quartierszentrum mit einer grundlegenden Neukonzeptionierung zukunftsfähig aufzustellen (MK 4.3.1a/b = 1.320.822,- € + 2.257.212,- €). Im Jahr 2020 ist die Aufwertung der Außenanlagen des Quartierszentrums geplant (MK 3.4.1a = 409.404,- €). Die Gesamtkosten betragen 3.987.438,- €. Die mögliche Zuwendung beträgt 3.189.950,- € und der städtische Eigenanteil 797.487,60 €.

 

Für das abschließende Programmjahr 2020 der Stufe 1 (Priorität A) sind neben der Beantragung von Mitteln zur Sanierung der Sporthalle Oberbruch an der Gesamtschule (MO 4.3.2a = 992.000,- €) Mittel zur Anlage eines Multisportfeldes im Sportpark Oberbruch (MO 3.4.2a = 609.034,- €) vorgesehen. Die Konzeption soll gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt werden. Die Gesamtkosten betragen 1.601.034,- €. Die mögliche Zuwendung beträgt 1.280.827,20 € und der Eigenanteil 320.206,80 €.

 

In Vorbereitung der Aufwertung der öffentlichen Räume des Ortskerns von Oberbruch und dessen Vernetzung mit dem Kultur- und Bildungsstandort (v.a. Stufe 2 – ab Programmjahr 2021) ist für 2020 die Beantragung von Mitteln für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes Oberbruch insbesondere im Bereich der Parkstraße (Schülerverkehr) und der Boos-Fremery-Straße, (MO 2.3.1 = 25.000,- €) vorgesehen. Die mögliche Zuwendung beträgt 20.000,- € und der städtische Eigenanteil 5.000,- €.

 

Parallel zur Umsetzung der investiven kommunalen Maßnahmen sollen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauberatung und Quartiersmanagement, Mittel zur Unterstützung privaten Engagements zur Verfügung gestellt werden.

Aus diesem Grund ist für die Programmjahre 2018 und 2019 die Anmeldung des Haus- und Hofprogramms (MK/MO 4.2.1 = 100.000,- €), des Programms zur Modernisierung / Instandsetzung (MK/MO 4.1.1 = 80.000,- €) sowie des Verfügungsfonds (MK/MO 5.3.1 = 75.000,- €) geplant. Die Gesamtkosten betragen 255.000,- €. Die mögliche Zuwendung beträgt 204.000,- € und der Eigenanteil 51.000,- €.

 

Die vorgenannten Maßnahmen sollen in der Planung der städtischen Haushalte  der Jahre 2018 - 2020 berücksichtigt werden. Das Gesamtvolumen der zuwendungsfähigen Ausgaben in Heinsberg beträgt ca. 14.853.975,- €. Die mögliche Zuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 80% insgesamt 11.883.180,- €. Es verbleibt somit ein städtischer Gesamteigenanteil von 2.970.795,- €.

Die geplanten Maßnahmen für die Jahre 2018-2020 müssen in späteren Zuwendungsanträgen konkretisiert und beantragt werden.

 

Im Folgenden sind die Grundsatzbeschlüsse zur Anmeldung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes formuliert. Es handelt sich hier um die Anmeldung nach Erstellung des IEK, das bereits als „Erneuerungsmaßnahme“ aufgenommen ist.

 

Der nachfolgende erste Beschlussvorschlag beinhaltet das  Gesamtkonzept IEK „Die Westzipfelregion“  für die Jahre 2016 - 2020 der Priorität A, welches  als Grundlage für alle zuvor aufgeführten Maßnahmen dient (Anlage 6 der Sitzungsvorlage).

Der anschließende zweite Beschluss befasst sich mit dem  konkreten  Zuwendungsantrag 2017 zum 1. Bauabschnitt der Sanierung der Festhalle Oberbruch sowie der Interkommunalen Maßnahmen (Anlage 7 der Sitzungsvorlage).

 

 

Das Integrierte interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) „Westzipfelregion“ wurde in der Sitzung von Herrn Ueckert von der Planungsgruppe MWM vorgestellt. Die Präsentation ist Anlage der Niederschrift (Urschrift) und über die  Gremieninformation abrufbar.

 

Das Konzept wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Auf Anregung der SPD-Fraktion wird festgehalten, dass die Konkretisierung der weiteren städtebaulichen Maßnahmen (2018-2020) unter Beteiligung der entsprechenden Gremien erfolgt.