Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügten Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Heinsberg werden in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.08.2017 beschlossen.

 

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Heinsberg vom 01.08.2009 in der Fassung vom 01.08.2013 bedürfen einer Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII. Zur Sicherstellung einer angemessenen Entlohnung ist es gleichzeitig vorgesehen, die laufenden und einmaligen Geldleistungen entsprechend der Qualifikationsstufen anzupassen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 eingeplant.

 

Folgende Leistungssätze sollen ab dem 01.08.2017 gelten:

 

Qualifikationsstufe 1: 3,00 € (bisher 2,30 €) je Kind/Std.

Qualifikationsstufe 2: 4,30 € (bisher 3,90 €) je Kind/Std.

Qualifikationsstufe 3: 5,00 € (bisher 4,60 €) je Kind/Std.