Sitzung: 08.03.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 20/00438
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ entsprechend den Entscheidungen der zuständigen Ausschüsse in die
Haushaltsplanungen der kommenden Jahre mit aufzunehmen. Der Rat ist
gegebenenfalls mit dem formellen Verstoß gegen die Nachhaltigkeitssatzung der
Stadt Heinsberg vom 29. April 2013 einverstanden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesetz zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 15. Dezember 2016
(GV. NRW. S. 1149) in der zurzeit gültigen Fassung der Stadt Heinsberg
insgesamt Mittel in Höhe von 2.632.812,00 Euro in Aussicht gestellt.
Die Zurverfügungstellung der Mittel erfolgt im Kreditwege durch die NRW.BANK.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zu einer vollständigen Übernahme der
Zins- und Tilgungsleistungen verpflichtet. Das bedeutet, dass eine Belastung
des Haushalts der Stadt ausgeschlossen ist. Formell könnte die Inanspruchnahme
von Mitteln aber gegen die Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Heinsberg vom
29. April 2013 verstoßen. Auch wenn dies für das Haushaltsjahr 2017
nicht der Fall ist, könnte dies in kommenden Haushaltsjahren eintreten.