Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ entsprechend den Entscheidungen der zuständigen Ausschüsse in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre mit aufzunehmen. Der Rat ist gegebenenfalls mit dem formellen Verstoß gegen die Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Heinsberg vom 29. April 2013 einverstanden.

 


Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1149) in der zurzeit gültigen Fassung der Stadt Heinsberg insgesamt Mittel in Höhe von 2.632.812,00 Euro in Aussicht gestellt.

Die Zurverfügungstellung der Mittel erfolgt im Kreditwege durch die NRW.BANK. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zu einer vollständigen Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen verpflichtet. Das bedeutet, dass eine Belastung des Haushalts der Stadt ausgeschlossen ist. Formell könnte die Inanspruchnahme von Mitteln aber gegen die Nachhaltigkeitssatzung   der Stadt Heinsberg vom 29. April 2013 verstoßen. Auch wenn dies für das Haushaltsjahr 2017 nicht der Fall ist, könnte dies in kommenden Haushaltsjahren eintreten.