Sitzung: 27.03.2017 Städtepartnerschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Stabsst./00449
Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern werden bestellt:
a) _____________________
b) _____________________
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu
bestellen. Diese Bestimmung gilt analog auch für die Ausschüsse.
Es wird
vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer zu
bestellen.