Sitzung: 27.03.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00451
Beschlussvorschlag:
a) Die Aufstellung
und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen –
Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB werden nebst Begründung vom 22.02.2017 beschlossen.
b) Die Offenlage
des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen –
Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ wird nebst Begründung vom 22.02.2017
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Es ist
beabsichtigt, innerhalb der Ortslage Dremmen einen Generationenwohnpark mit ca.
21 Wohneinheiten zu erstellen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die
Glockenlandstraße und bindet bisher ungenutztes Garten-/Brachland so an, dass
es einer sinnvollen baulichen Nutzung zugeführt werden kann.
Da es sich um eine
Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen im Innenbereich handelt, kann das
Vorhaben als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB umgesetzt werden.
Das Plangebiet hat
eine Größe von ca. 0,7 ha und wird begrenzt von der Glockenlandstraße, der
Straße Auf dem Hövel, der Eschstraße sowie der Hügelstraße.
Ziel der Maßnahme
ist eine gezielte städtebauliche Innenverdichtung ohne Inanspruchnahme von
Freiraum und landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich.
Neben
seniorengerechten eingeschossigen Bungalows sollen auch kleine Häuser in
zweigeschossiger Bauweise für junge Familien entstehen, die in ihrer Bauart und
Bauform den Ortskern architektonisch verträglich ergänzen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen – Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ wird
in der Sitzung vorgestellt.