Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a) Die Aufstellung und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen – Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 22.02.2017 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen – Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ wird nebst Begründung vom 22.02.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Es ist beabsichtigt, innerhalb der Ortslage Dremmen einen Generationenwohnpark mit ca. 21 Wohneinheiten zu erstellen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Glockenlandstraße und bindet bisher ungenutztes Garten-/Brachland so an, dass es einer sinnvollen baulichen Nutzung zugeführt werden kann.

Da es sich um eine Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen im Innenbereich handelt, kann das Vorhaben als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB umgesetzt werden.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha und wird begrenzt von der Glockenlandstraße, der Straße Auf dem Hövel, der Eschstraße sowie der Hügelstraße.

Ziel der Maßnahme ist eine gezielte städtebauliche Innenverdichtung ohne Inanspruchnahme von Freiraum und landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich.

Neben seniorengerechten eingeschossigen Bungalows sollen auch kleine Häuser in zweigeschossiger Bauweise für junge Familien entstehen, die in ihrer Bauart und Bauform den Ortskern architektonisch verträglich ergänzen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Dremmen – Generationenwohnpark-Glockenlandstraße“ wird in der Sitzung vorgestellt.