Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 01.03.2017 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ wird nebst Begründung vom 01.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Da entsprechende Bauabsichten bestehen, ist beabsichtigt, im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ die zulässige Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse zu erhöhen.

Der Straßencharakter wird sich durch diese Änderung nicht verändern, da bereits in der Umgebungsbebauung einige zweigeschossige Gebäude vorhanden sind.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ wird in der Sitzung vorgestellt.