Sitzung: 27.03.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00453
Beschlussvorschlag:
a) Die Aufstellung
und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom
01.03.2017 beschlossen.
b) Die Offenlage
des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ wird
nebst Begründung vom 01.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Da entsprechende Bauabsichten bestehen, ist beabsichtigt, im Rahmen der
2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ die zulässige
Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse zu erhöhen.
Der Straßencharakter wird sich durch diese Änderung nicht verändern, da
bereits in der Umgebungsbebauung einige zweigeschossige Gebäude vorhanden sind.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 kann im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt
werden. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“
wird in der Sitzung vorgestellt.