Sitzung: 27.03.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00456
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Einziehung
eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Oberbruch wird beschlossen. Die Satzung
ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Der im Flurbereinigungsverfahren Oberbruch – 11562 – entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Oberbruch, Flur 17, Flurstück 74 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ und wird künftig keine Erschließungsfunktion für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mehr besitzen. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird daher nicht mehr notwendig sein.
Die im Verfahren beteiligte Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 08.02.2017 ihre Zustimmung zur Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.
Die Funktion als Wirtschaftsweg
kann für den in der vorstehenden Karte gekennzeichneten Weg somit aufgegeben
werden.