Sitzung: 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 32/00442
Beschluss:
Auch in diesem Jahr werden
Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr bezuschusst.
Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt
ist. Bei teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen
Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen
seines Haushaltes 2017 Zuschüsse für
Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er
beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.
Um alle Veranstalter im
Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher Zuschüsse kommen zu lassen, wird wie
bisher die nachfolgend dargestellte Förderung beschlossen.
1. Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden
kann, zahlt die Stadt Heinsberg einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.
2. Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des
Kreishaushalts nicht möglich, erhöht
sich der städtische Zuschuss auf 3,00 €.
Im Haushaltsplan der Stadt
Heinsberg für das Haushaltsjahr 2017 ist hierfür ein Ansatz von 6.000,00 €
vorgesehen. (Leistung/Konto 05030000/5331)