Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auch in diesem Jahr  werden Veranstaltungen aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr bezuschusst.

Zuschussberechtigt ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist. Bei teilnehmenden Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen zu erfüllen.

 


Der Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen seines Haushaltes 2017 Zuschüsse  für Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.

Um alle Veranstalter  im Stadtgebiet in den Genuss gleich hoher Zuschüsse kommen zu lassen, wird wie bisher die nachfolgend dargestellte Förderung beschlossen.

 

1.            Solange der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die Stadt Heinsberg einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.

 

2.            Ist eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts  nicht möglich, erhöht sich der städtische Zuschuss auf 3,00 €.

 

Im  Haushaltsplan der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2017 ist hierfür ein Ansatz von 6.000,00 € vorgesehen. (Leistung/Konto 05030000/5331)