Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, ab dem 01.07.2017 dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 500,00 € und dessen Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 250,00 € zu gewähren.

 


Dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg wird bisher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 180,00 € und dessen Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 100,00 € gewährt.

Aufgrund gesetzlicher Neuregelung erfolgt gemäß § 12 Abs. 7 BHKG die örtliche Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung für kommunale Funktionsträger in Orientierung an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung vom 06. Mai 2014 (GV.NRW. 2014 S. 276) in der jeweils geltenden Fassung.

Da gesetzlich nicht konkret festgelegt ist, an welchen Bestimmungen der Entschädigungsverordnung sich die Höhe der Aufwandsentschädigung orientieren muss, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Leiter von Feuerwehren entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zwischen der Pauschalentschädigung von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern (Mindesthöhe, bei der Stadt Heinsberg 290,20 €) und der pauschalen Gesamtentschädigung von Fraktionsvorsitzenden (Höchstmaß, bei der Stadt Heinsberg 870,60 €) anzusetzen und den Stellvertretern der Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50 % der Funktionsträger zu zahlen.

In Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und aufgrund gestiegener Anforderungen im Aufgabenbereich der Wehrleitung und des damit verbundenen zeitlichen Mehraufwandes ist eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung durch entsprechende Neufestsetzung sachgerecht.

Es wird vorgeschlagen, ab dem 01.07.2017 dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 500,00 € und dem stellvertretenden Wehrleiter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 250,00 € zu gewähren.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen beim Abrechnungsobjekt/Konto 02070000/5421 zur Verfügung.