Sitzung: 17.05.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00455
Beschluss:
Die Satzung über die teilweise
Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Dremmen wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der im Flurbereinigungsverfahren Uetterath – 11731 – entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Dremmen, Flur 23, Flurstück 35 (tlw.) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 a „Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen“.
Die bisher durch den Weg erschlossenen Parzellen werden zukünftig nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird daher nicht mehr notwendig sein.
Die im Verfahren beteiligte Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 16.02.2017 ihre Zustimmung zur teilweisen Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.
Die Funktion als Wirtschaftsweg
kann für das in der vorstehenden Karte gekennzeichnete Teilstück somit
aufgegeben werden.