Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 79 “Oberbruch – Ruraue II” wird nebst Begründung vom 27. April 2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten und die entsprechende Abwägungstabelle beschlossen. Der Rat hat unter TOP 3 dieser Sitzung über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 ebenfalls den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ beschlossen. Dieser Entwurf hat in der Zeit vom 04. Januar 2017 – 03. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Der Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.