Sitzung: 17.05.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00477
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und
Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen
der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
b) Der
Bebauungsplan Nr. 79 “Oberbruch – Ruraue II” wird nebst Begründung
vom 27. April 2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
(§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen
Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner
Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten und die entsprechende
Abwägungstabelle beschlossen. Der Rat hat unter TOP 3 dieser Sitzung über die
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
12. Dezember 2016 ebenfalls den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ beschlossen. Dieser Entwurf hat in der
Zeit vom 04. Januar 2017 – 03. Februar 2017 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht
vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der
Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle
zur Offenlage“).
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ kann nunmehr als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.