Sitzung: 17.05.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00478
Beschluss:
Die Sanierungssatzung „Oberbruch“ wird beschlossen. Die Satzung ist
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
12. Dezember 2016 die Aufstellung der Sanierungssatzung „Oberbruch“
beschlossen.
Im Anschluss daran wurden im Zeitraum vom 11. Januar 2017 –
10. Februar 2017 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB beteiligt. Hier wurden
keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Am 08. Februar 2017 wurde die Bürgerbeteiligung gemäß § 137 BauGB im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde vorgetragen, den Geltungsbereich der Satzung im Südwesten über die Wurm hinaus auch auf die Umgebung der Röntgenstraße auszuweiten. Weiter wurde angeregt, das Gelände des heutigen BIZZPARK (früher Industriepark Oberbruch) entlang der Boos-Fremery-Straße ebenfalls in den Geltungsbereich aufzunehmen. Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes wurde daraufhin entsprechend angepasst. Das Sanierungsgebiet beträgt nunmehr ca. 78 ha.
Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.