Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

a)       Den Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)     Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB wird nebst Begründung vom 02.06.2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. März 2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der  2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ hat in der Zeit vom 11. April bis zum 10. Mai 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.