Sitzung: 03.07.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2017/Amt 60/00514
Beschluss:
a) Den
Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten
Verfahren gemäß §13a BauGB wird nebst Begründung vom 02.06.2017 als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
27. März 2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An
der Windmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ hat in der Zeit vom 11. April bis
zum 10. Mai 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle“).
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ kann
nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.