Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Befangen: 2

Beschluss:

a)      Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden         und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird      zugestimmt.

b)      Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“ wird nebst Begründung vom 30.05.2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 05. Juli 2017 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“  hat in der Zeit vom 04. Januar 2017 – 03. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“  kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Auch beim Tagesordnungspunkt 9 nahmen die Stadtverordneten Hensing und Dörstelmann wegen Befangenheit im Zuschauerraum platz und nahmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.