Sitzung: 04.03.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 8
Vorlage: 2015/Amt 20/00009
Beschluss:
Die
nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2015
wird beschlossen.
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr
2015
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit
gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 82.679.593
EUR
dem
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 87.900.387 EUR
im
Finanzplan mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 75.662.650
EUR
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 77.895.735
EUR
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 4.167.240 EUR
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 5.018.323 EUR
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.287.613 EUR
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
1.803.530 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 851.083 EUR festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.940.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die
Verringerung der allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
5.220.794 EUR festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000
EUR festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
sind für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 460
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 421
v.H.
Die Haushaltssatzung
enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des
Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß
der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung lag
nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 16.01.2015 bis
04.03.2015 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015
nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 14.01.2015
allen Stadtverordneten zugeleitet worden.
Zur Haushaltssatzung nahmen
Bürgermeister Dieder und die Fraktionssprecher
Herr Stadtverordneter Louis CDU-Fraktion
Herr Stadtverordneter Herberg SPD-Fraktion
Frau Stadtverordnete Ummelmann GRÜNE-Fraktion
Herr Stadtverordneter Stolz FDP-Fraktion
Herr
Stadtverordneter Schreinemacher FW-Fraktion
Stellung.
Die Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Die
Stellungnahme der FDP-Fraktion zur Haushaltssatzung schloss einen Antrag auf
Absetzung des Tagesordnungspunktes „Erlass der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015“ ein. Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde nach Schluss der
Reden zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wurde mehrheitlich mit 33 Neinstimmen
bei 4 Jastimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend
wurde der Beschluss zum Haushalt 2015 gefasst.