Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 eine Regelung zur Entschädigung von Ausschussvorsitzenden getroffen. Um diese Regelung soll die Hauptsatzung der Stadt Heinsberg entsprechend erweitert werden.

 

Dem Handlungsauftrag folgend bringt die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg in den Rat ein.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung kann die Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.