Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung und auf Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses wird vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) beschlossen, im Schulgebäude der auslaufenden Sekundarschule Haaren in der Gemeinde Waldfeucht zum Schuljahr 2018/2019 einen Teilstandort der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten. Unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens soll eine insgesamt sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in Heinsberg-Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in Waldfeucht-Haaren  in den Jahrgängen 5 bis 10 im gebundenen Ganztag entstehen. Die Oberstufe  wird ausschließlich am Hauptstandort in Heinsberg-Oberbruch geführt.

 

Weiterhin wird beschlossen, nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung einen Gesamtschulzweckverband Heinsberg-Waldfeucht (zukünftiger Schulträger) zu gründen und eine Zweckverbandssatzung zu erarbeiten.

Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorliegt.

 


Die Gemeinde Waldfeucht erhielt am 24. März 2016 eine Verfügung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), worin die Gemeinde aufgefordert wurde, die derzeitige Sekundarschule auslaufen zu lassen und Gespräche mit benachbarten Schulträgern zwecks gemeinsamer Schulträgerschaft für eine andere weiterführende Schule zu führen. Für das Schuljahr 2017/2018 wurde kein Anmeldeverfahren mehr zugelassen.

 

Die auslaufende Schließung der Sekundarschule Haaren führt mittelfristig zu einer Unterversorgung mit Schulplätzen in der Gemeinde Waldfeucht, aber auch in der Stadt Heinsberg, da ein Großteil der bisherigen Schülerschaft der Sekundarschule aus benachbarten Ortschaften des Stadtgebietes Heinsberg stammt.

 

Zwischen der Gemeinde Waldfeucht und der Stadt Heinsberg besteht Konsens, ab dem Schuljahr 2018/2019 einen Gesamtschulzweckverband zu gründen mit dem Bestreben, im Schulzentrum Haaren einen Gesamtschulteilstandort der jetzigen Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten. Vorgesehen ist eine insgesamt sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in Haaren bei einer vertikalen Gliederung. Die Oberstufe soll dabei gänzlich am Hauptstandort in Oberbruch geführt werden.

 

Die mit der Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung betraute Projektgruppe “Bildung und Region” (biregio), Bonn, ist gemeinsam von der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht beauftragt worden, vorab eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht an 2 Standorten zu fertigen.

 

In einer gemeinsamen Sitzung der Schul- und Kulturausschüsse der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht am 12. Juni 2017 stellte der Gutachter, Herr Wolf Kraemer-Mandeau, die gefertigte Schulentwicklungsplanung vor. In seiner Potentialanalyse kommt er eindeutig zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben sinnvoll und machbar ist. Das Gutachten der Projektgruppe “Bildung und Region” wurde allen Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern im Schul- und Kulturausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung sind alle benachbarten Schulträger in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Bürgermeister zu dem beabsichtigten Vorhaben um Stellungnahme gebeten worden (Anhörung gemäß § 80 Abs. 2 SchulG). Nach dem derzeitigen Sach- und Informationsstand kann  davon ausgegangen werden, dass der für eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) anzustrebende “regionale Konsens” hergestellt werden kann.

Die Städte Geilenkirchen, Hückelhoven und Wassenberg, die Gemeinde Gangelt, der Kreis Heinsberg und das Bischöfliche Generalvikariat Aachen (als Träger des Bischöflichen St. Ursula Gymnasiums in Geilenkirchen) haben bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen das Vorhaben haben. Letztlich liegt derzeit nur die Stellungnahme der Gemeinde Selfkant noch nicht vor.

 

Unter Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) sollen vom Rat der Stadt Heinsberg und vom Rat der Gemeinde Waldfeucht die formalen Beschlüsse für einen entsprechenden Genehmigungsantrag herbeigeführt werden. Die Genehmigung ist auch Voraussetzung für alle weiteren Planungen (u.a. Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/2019).

 

Die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und die Erarbeitung einer Zweckverbandssatzung  sollten nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung erfolgen, da dann die erforderliche Rechtssicherheit besteht.

 

In der gemeinsamen Sitzung am 12. Juni 2017 haben die Schul- und Kulturausschüsse der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht die vorliegende, anlassbezogene Schulentwicklungsplanung und die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis genommen und jeweils einstimmig beschlossen, die Verwaltungen zu beauftragen, auf dieser Grundlage die formalen Beschlüsse der Räte für eine entsprechende Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorzubereiten.

Weiterhin wurden die Verwaltungen beauftragt, die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer Zweckverbandssatzung vorzubereiten. Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorliegt.