Sitzung: 05.07.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 20/00507
Beschluss:
Es wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030107/5331 überplanmäßige
Mittel in Höhe von 900.000 € bereitzustellen.
Die einschneidenden Änderungen des UVG zum 01.07.2017 bedingen folgende
haushaltsmäßige Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr, die bei der
Haushaltsplanung im Oktober 2016 nicht vorhersehbar waren.
Ausgehend von einer Verdreifachung der Fallzahlen und einer Finanzierung
der Unterhaltsvorschussleistung von 40 % durch den Bund und 60 % durch Land und
Kommune, davon 80 % Kommune, ist bei dem AbOj/Konto 06030107/5331 von folgendem
Jahresbedarf auszugehen:
386 UVG-Fälle (Stand 31.05.2017) x 3 = 1.158 UVG-Fälle
abzgl. 121 UVG-Fälle (SGB II Empfänger 3. Altersgruppe) =
1.037 UVG-Fälle x 206,33 € (mtl.
durchschn. Leistungen bei 3 Altersstufen:
1) 150 €, 2) 201 €, 3) 268 €) x 6
Monate = 1.283.785 €
Im Haushaltsplan 2017 wurden beim Abrechnungsobjekt 06030107, Konto
5331, 375.000 € eingeplant. Es besteht somit ein überplanmäßiger Bedarf in 2017
in Höhe von ca. 900.000 €.