Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030107/5331 überplanmäßige Mittel in Höhe von 900.000 € bereitzustellen.

 


Die einschneidenden Änderungen des UVG zum 01.07.2017 bedingen folgende haushaltsmäßige Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr, die bei der Haushaltsplanung im Oktober 2016 nicht vorhersehbar waren.

 

Ausgehend von einer Verdreifachung der Fallzahlen und einer Finanzierung der Unterhaltsvorschussleistung von 40 % durch den Bund und 60 % durch Land und Kommune, davon 80 % Kommune, ist bei dem AbOj/Konto 06030107/5331 von folgendem Jahresbedarf auszugehen:

 

386 UVG-Fälle (Stand 31.05.2017) x 3 = 1.158 UVG-Fälle

abzgl. 121 UVG-Fälle (SGB II Empfänger 3. Altersgruppe) =

1.037 UVG-Fälle  x 206,33 € (mtl. durchschn. Leistungen bei 3 Altersstufen:

1) 150 €, 2) 201 €, 3) 268 €) x 6  Monate = 1.283.785 €

 

Im Haushaltsplan 2017 wurden beim Abrechnungsobjekt 06030107, Konto 5331, 375.000 € eingeplant. Es besteht somit ein überplanmäßiger Bedarf in 2017 in Höhe von ca. 900.000 €.