Beschluss:

a)      Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)      Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“ wird nebst Begründung vom 30.05.2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“  hat in der Zeit vom 04. Januar 2017 – 03. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“  kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 


Die Stadtverordneten Hensing und Dörstelmann beteiligten sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung. Sie nahmen im Zuschauerbereich Platz.