Bürgermeister Dieder berichtete dem Rat, dass das Verwaltungsgericht Aachen die Anträge zweier Schülerinnen und ihrer Eltern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2015, wonach der Grundschulnebenstandort Unterbruch zu schließen und der Unterricht zentral am Schulstandort Heinsberg durchzuführen war, abgelehnt hat.

Gegen die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts wurden Beschwerden vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Diese Beschwerdeverfahren dauern derzeit an.

 

Weiter bestätigte Bürgermeister Dieder einen Zeitungsbericht betreffend den Erhalt von Förderschulen. Es sei zutreffend, dass der Stadt Heinsberg eine Anfrage des Kreises mit Blick auf leerstehende Schulgebäude vorliege.