Sitzung: 20.09.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1
Vorlage: 2017/Amt 10/00528
Beschluss:
Herr Erster Beigeordneter Jakob Gerards wird mit Wirkung vom 1.2.2018
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren
als Erster Beigeordneter wiedergewählt und in eine Planstelle der
Besoldungsgruppe B 3 Landesbesoldungsgesetz eingewiesen.
Herr Jakob Gerards wurde mit Wirkung vom
1.2.2010 für die Dauer von acht Jahren zum Ersten Beigeordneten der Stadt
Heinsberg gewählt. Die Amtszeit endet somit am 31.1.2018.
Nach § 71 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen sind die Stellen hauptamtlicher Beigeordneter
auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden. Über die Wahl
oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle
entschieden werden.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre.
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine
erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor
Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Nach § 2 der Verordnung über die
Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere
Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung
des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die
Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn der Wahlbeamte in
dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.
Höchstbesoldungsgruppe für zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
bestellte Beigeordnete in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis
60.000 ist B 3.
Über die Wiederwahl der Beigeordneten
entscheidet der Rat durch Beschluss.
Nach den Gratulationsworten des Bürgermeisters bedankte sich Beigeordneter Gerards für den großen Vertrauensbeweis. .