Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1

Beschluss:

Herr Erster Beigeordneter Jakob Gerards wird mit Wirkung vom 1.2.2018 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren als Erster Beigeordneter wiedergewählt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 Landesbesoldungsgesetz eingewiesen.

 


Herr Jakob Gerards wurde mit Wirkung vom 1.2.2010 für die Dauer von acht Jahren zum Ersten Beigeordneten der Stadt Heinsberg gewählt. Die Amtszeit endet somit am 31.1.2018.

 

Nach § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Stellen hauptamtlicher Beigeordneter auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden. Über die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle entschieden werden.

 

Die Wahlzeit beträgt acht Jahre.

 

Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Nach § 2 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Höchstbesoldungsgruppe für zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellte Beigeordnete in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 ist B 3.

 

Über die Wiederwahl der Beigeordneten entscheidet der Rat durch Beschluss.

 

 


Nach den Gratulationsworten des Bürgermeisters bedankte sich Beigeordneter Gerards für den großen Vertrauensbeweis. .