Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Beschluss:

a)  Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)  Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom 18.09.2017 beschlossen.

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 03. Juli 2017 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg beschlossen.

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 25. Juli 2017 – 01. September 2017 zu jedermanns Einsicht wiederholt öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der wiederholten Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur wiederholten Offenlage“).

 

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung.