Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)  Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage und der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)  Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Horst wird nebst Begründung vom 15.09.2017 beschlossen.

 


 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 06. Oktober 2016 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2016 den Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg beschlossen.

Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 18. Oktober 2016 – 17. November 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Zwischenzeitlich wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass in Parallelverfahren ein separater Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung vorzulegen sei. Außerdem seien in der Bekanntmachung zur Offenlage die umweltrechtlichen Belange hinreichend zu konkretisieren.

Aus den vorgenannten Gründen erfolgte die Wiederholung der Offenlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 21. März 2017 bis 20. April 2017.

 

Die im Rahmen der Offenlage sowie der wiederholten Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage / wiederholten Offenlage“).

 

Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.