Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Firma Kieswerk Himmerich GmbH auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung der Abgrabungsfläche in Himmerich gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht.

Eine Stellungnahme zum detaillierten Abgrabungsantrag bleibt vorbehalten.

 


 

Die Abgrabungsbehörde des  Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 25. Juli 2017 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

Die Firma Kieswerk Himmerich GmbH plant eine Erweiterung ihrer bestehenden

Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Himmerich um etwa 49,2 ha.

Die bestehende Abgrabung wurde mit Bescheid vom 30.05.2000 genehmigt und umfasst eine Fläche von ca. 9,97 ha. Sie liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Himmerich. Die geplante Erweiterung schließt nördlich, östlich und südlich an die bestehende Abgrabungsfläche an (s. beigefügter Lageplan).

 

Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich die Themen:

Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie hinsichtlich der Bauleitplanung nur die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.

 

Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im weiteren Abgrabungsverfahren behandelt.

 

Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Diese Flächenausweisung steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.